Eintragung von Erste-Hilfe-Leistungen in das Verbandbuch
Über jede Erste-Hilfe-Leistung (Unfälle oder kleinere Verletzungen, die zunächst keine ärztliche Behandlung nach sich ziehen) müssen nach § 24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/ Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z.B. Spätfolgen eintreten sollten.
Allgemeine Infos
Was versteht man unter "Erste Hilfe"
Überbrückung
von Notfallsituationen durch anwesende Laien bis zum Eintreffen des
Rettungsdienstes.
Unterstützung
der professionellen Retter.
Auch
psychische Hilfestellung geben durch Ansprechen und Trösten.
Erste,
einfache notfallmedizinische Handgriffe ausführen.
Auch:
Helfen in einfachen alltäglichen Not- bzw. Unfallsituationen, in denen der
Einsatz professioneller Retter nicht notwendig ist.
Was ist bei allen Erste Hilfe-Leistungen zu tun?
Ruhe
bewahren und nach dem Grundsatz schauen, denken, handeln
und verfahren.
So
schnell wie möglich den notwendigen NOTRUF absetzen und den Ersthelfer
verständigen.
Gefährdete
Personen schnellstens warnen.
Hilflosen
Personen umgehend helfen, ggf. aus dem Gefahrenbereich retten und an die
frische Luft bringen.
Verletzte
Personen dürfen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein
gelassen werden.
- Jedoch bei allen Hilfeleistungen auf die
eigene Sicherheit achten.
Ersthelfer/in werden – Ausbildungs- & Fortbildungskurse
"Helfen wollen ist gut, helfen können ist besser"
Notsituationen, in denen Erste Hilfe geleistet werden muss, können jederzeit eintreten.
Daher ist die HSD daran interessiert sowie verpflichtet, alle Bereiche mit Ersthelferinnen und -helfern zu versorgen. Hierzu bietet die Hochschule über die Johanniter Unfallhilfe (JU) entsprechende Ausbildungs- & Fortbildungsmöglichkeiten an. Mit der Teilnahme am Erste Hilfe-Kurs erklären Sie Ihr Einverständnis, als Kontaktperson in den Aushängen und auf den internen Seiten namentlich mit Raum-und Telefonnummer aufgeführt zu werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich jetzt an!
Bitte beachten Sie vorab das Merkblatt "Notwendige Informationen zum Anmeldeverfahren".
Zusätzliche Angaben zur Anmeldung:
- die HSD-Mitgliedsnummer der Unfallkasse (BG-Nr.) : 800019809308001
- Name des Kostenträgers: UK NRW
Wichtige coronabedingte Informationen:
(Stand: 06/2021)
Es können auch Ersthelfende, deren Ausbildung oder letzte Fortbildung länger als zwei Jahre zurückliegt, weiterhin als Ersthelfende eingesetzt werden. Als zeitliche Höchstgrenze kann derzeit ein Zeitabstand von bis zu drei Jahren toleriert werden.
Sobald der Durchführung von Erste-Hilfe Qualifizierungsmaßnahmen nicht mehr pandemiebedingte Sonderregelungen von Bund, Ländern und Kommunen entgegenstehen, sind diese unverzüglich nachzuholen. Anstelle der Fortbildung sollte eine erneute Ausbildung zum Ersthelfenden erfolgen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Handlungskompetenzen wiedererlangt werden können.
Anmeldelink zum Johanniter Unfallhilfen-Portal |
Auf den jeweiligen Seiten sind die Kurstermine, Adresse der Ausbildungsstätte und Anzahl der noch verfügbaren Plätze aufgeführt. Des weiteren können Sie sich an dieser Stelle (wie gewohnt) anmelden.
Zur Anforderung des Kurs-Gutscheins senden Sie bitte eine Mail mit der Anmeldebestätigung der JU an die Stabsstelle Arbeitssicherheit & Gesundheit.