Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
[...] Auszug aus §3 des ArbSchG
Gemäß der Arbeitsschutz-Hierarchie sind notwendige Schutzmaßnahmen nach der folgenden Reihenfolge zu treffen:
T - Technisch
O- Organisatorisch
P- Persönliche Schutzausrüstung
Die Hochschule Düsseldorf stellt über die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz persönliche Schutzausrüstung für HSD-Beschäftigte sowie Studentische/Wissenschaftliche Hilfskräfte zur Verfügung.
Was ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) und was gehört dazu?
Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der PSA verbundene Zusatzausrüstung.
An der HSD werden angefragt/ausgegeben:
1. Standardartikel
- Atemschutz (medizinische Masken, FFP-Masken, Halbmasken)
- Gehörschutz
- Gesichtsschutz (mechanischer Schutz, Chemikalienschutz)
- Schutzbrillen (Standard/Korrektionsschutzbrillen)
- Schutzhandschuhe (mechanischer Schutz, Chemikalienschutz)
- Sicherheitsschuhe
- etc.
2. gemäß HSD-Hautschutzplan
- Desinfektionsmittel
- Hautpflegemittel (für vor und nach der Tätigkeit)
- Hautreinigungsmittel
Sollten Sie PSA benötigen, die in dieser beispielhaften Auflistung nicht aufgeführt ist, nehmen Sie bitte für eine Erstberatung Kontakt zur Stabsstelle auf.
Wie komme ich an die PSA heran?
Gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzen stimmen Sie ab, welche PSA Sie für Ihre Tätigkeiten benötigen, bei Unklarheiten steht Ihnen die Stabsstelle beratend zur Seite. Mit Hilfe des Formulars "Beschaffungsantrag" (Vorlage im Bereich Formulare & Anträge im HSD-Intranet) können Sie Ihren Bedarf per Mail an arbeitssicherheit-gesundheit@hs-duesseldorf.de der Stabsstelle mitteilen. Sie müssen im Formular i.d.R. keine Nutzerkostenstelle, Kostenstelle oder Lieferantenvorschläge angeben, es sei denn, es ist vorher wegen besonderer Umstände mit der Stabsstelle abgesprochen worden. Eine zusätzliche hauspostalische Zustellung des Scheines ist nicht nötig, damit es nicht zu Dopplungen kommt.
Sollten alle oder einzelne Artikel nicht vorrätig im Lager der Stabsstelle sein, werden diese nachbestellt. Die Stabsstelle setzt sich mit Ihnen bezüglich der Übergabe per E-Mail oder telefonisch in Verbindung, wenn alle angefragten Artikel vorhanden sind.