Hochschulleitung
Verantwortung & Aufgaben
Die Hochschulleitung hat die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit sowie für den Gesundheits- und Umweltschutz. Sie muss dazu für eine geeignete Organisation sorgen. Zur Gesamtverantwortung gehört somit auch die Delegation der Verantwortung, da eine zentrale und ausschließliche Wahrnehmung durch die Hochschulleitung nicht möglich ist. Die Organisation und die Abläufe wurden in der Richtlinie zur Organisation und Durchführung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes zusammengefasst. Zu der Gesamtverantwortung gehört auch, die Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im AGU zu unterstützen und zu beraten.
Gefährdungsbeurteilung
Die Hochschulleitung der HSD unterstützt die AGU-Führungskräfte beispielsweise bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen.
Sie veranlasst, dass eine externe Firma mit der Durchführung einer ersten allgemeinen Gefährdungsbeurteilung am Campus Derendorf (einschließlich aller Anmietungen) nach ArbSchG beauftragt wird. Bei Veränderungen der Arbeitsplätze, der Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe, werden auf Wunsch Gefährdungsbeurteilungen mit Unterstützung einer beauftragten Firma oder der bestellten FASI erstellt, überarbeitet und fortgeschrieben.
Die Hochschulleitung ist für die Beseitigung baulicher Mängel verantwortlich.
Zentrale Prüfungen
Die Hochschulleitung stellt sicher, dass zentrale Prüfungen von z. B. Tritten und Leitern, Feuerlöschern sowie von elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 ausgeschrieben, beauftragt und durchgeführt werden.
Verantwortungsbereiche
Die Hochschulleitung legt die Prozessschritte zur Festlegung der Räumlichen Verantwortungsbereiche und der Personellen Verantwortungsbereiche fest, stimmt die Angaben mit den Dekan*innen und weiteren AGU- Führungskräften ab, teilt AGU-Führungskräften die Verantwortungsbereiche mit und überprüft diese regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr.
Fachkunde und Unterweisungen
Die Hochschulleitung unterstützt AGU-Führungskräfte beim Erwerb der erforderlichen Fachkunde und bei Unterweisungen zu individuellen Themen.
Die Hochschulleitung unterstützt AGU-Führungskräfte bei der Durchführung von vorgeschriebenen und erforderlichen Unterweisungen durch die Bereitstellung der allgemeinen Sicherheitsunterweisung, Hilfe bei der Organisation weiterer erforderlicher Unterweisungen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich und durch die Unterweisung neuer Beschäftigter im Rahmen der Willkommenstage.
Notfallorganisation
Die Hochschulleitung legt eine angemessene Notfallorganisation fest. Die Hochschulleitung bestellt u. a Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ersthelfer*innen, Evakuierungshelfer*innen, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Laser- und Strahlenschutzbeauftragte und den Betriebsärztlichen Dienst.
Versicherung
Die Hochschulleitung schließt für die Führungskräfte eine Versicherung ab, die folgende Inhalte umfasst:
- Personenschäden (auch durch Umwelteinwirkungen)
- Sachschäden Dritter (auch durch Umwelteinwirkungen)
- Vermögensschäden
- Beschädigung von IT-Geräten, die von der CIT betreut/betrieben werden
- Beschädigung von und durch Drohnen und andere Fluggeräte, sofern sie von berechtigten Personen geführt werden
- Unfallversicherungen im Rahmen der Lehrtätigkeit.