Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​ Seit dem 01.01.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt genießen nun auch erstmalig Studentinnen den vollen Mutterschutz. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Schwangere und Mütter im Studium haben ab jetzt einen Anspruch auf eine sechswöchige Schutzfrist vor und eine mindestens acht Wochen Schutzfrist nach der Geburt.

 


I. Was bedeutet das neue Mutterschutzgesetz für Sie und Ihr Studium?
II. Informationen zum Mutterschutz
III. Wie gehen Sie konkret im Falle einer Schwangerschaft vor?

 



 

I. Was bedeutet das neue Mutterschutzgesetz für Sie und Ihr Studium?

Studentinnen, die ein Kind erwarten, können alle mit dem Mutterschutz verbundenen Vorteile für sich in Anspruch nehmen, wenn sie die Schwangerschaft im Familienbüro melden. Die Hochschule führt dann eine Gefährdungsbeurteilung für das Studium während der Schwangerschaft und der Stillzeit durch (§ 10 MuSchG), um Sie als (werdende) Mutter und Ihr Kind vor Gesundheitsrisiken sowie Belastungen zu schützen und ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

In der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes (sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht – in besonderen Fällen zwölf – Wochen nach der Geburt) müssen Studentinnen darüber hinaus nicht an Veranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen. Gleichzeitig behalten sie aber das Recht, das Studium auch während dieser Zeit fortzuführen.

Entscheiden Sie sich im Falle einer Schwangerschaft für eine Teilnahme an Veranstaltungen oder Prüfungen während der Schutzfristen, müssen Sie dieses schriftlich erklären. Die Erklärung erfolgt mittels eines Formulars, das Sie im Familienbüro erhalten.

Wurde die Schwangerschaft im Familienbüro gemeldet, besteht außerdem das Recht auf Freistellung zu Untersuchungen und die Einschränkung der Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie ein Tätigkeitsverbot an Sonn und Feiertagen. Natürlich können auch diese Tätigkeitsverbote durch eine persönliche Erklärung der Schwangeren wieder aufgehoben werden.

 

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II. Informationen zum Mutterschutz

​Damit Sie sich im Detail in die Regelungen des Mutterschutzgesetzes einlesen können, stellen wir Ihnen auch den Link für den Gesetzestext zur Verfügung.

Gesetzestext

 

Zudem möchten wir Sie auf einen Leitfaden zum Mutterschutz des zuständigen Bundesministeriums hinweisen. 

 

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III. Wie gehen Sie konkret im Falle einer Schwangerschaft vor?

  1. Meldung der Schwangerschaft im Familienbüro


    Wenn Sie die vorgenannten Vorteile der Mutterschutzfrist für sich nutzen wollen, melden Sie Ihre Schwangerschaft im Familienbüro. Neben dem Meldeformular ist eine Kopie des Mutterpasses mit errechnetem Geburtstermin einzureichen. Im Familienbüro erhalten Sie außerdem das Formular zur Erklärung innerhalb der Schutzfristen Prüfungen ablegen zu wollen.

    Formular zur Meldung einer Schwangerschaft

    Erklärung innerhalb der Schutzfristen Prüfungen ablegen zu wollen

    Das Familienbüro veranlasst dann alles Weitere, informiert Ihr Studienbüro und Ihren Fachbereich.


  2. Gefährdungsbeurteilung

    Nach dem Sie Ihre Schwangerschaft im Familienbüro gemeldet haben, ist es zusätzlich wichtig eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) Ihres Studiengangs/Praktikums vorzunehmen, denn es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen Ihres Studiums bei einigen Veranstaltungen gesundheitliche Gefährdungen für Sie oder Ihre Schwangerschaft bestehen könnten. Besonders bei ingenieurwissenschaftlichen Praktika, Werkstatt- oder Labortätigkeiten, Exkursionen, Freilandpraktika, sportpraktischen Veranstaltungen oder bei Kontakten mit Kindern in den Studiengängen Soziale Arbeit und Pädagogik der frühen Kindheit könnte dies der Fall sein. Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung zu Ihrem Studiengang bekommen Sie in Ihrem Fachbereich im Dekanat/bei Ihrer Studiengangsleitung. 
    Die ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung geben Sie bitte im Familienbüro ab.

Wünschen Sie mehr Informationen zum Thema Schwangerschaft, Elterngeld, Elternzeit oder das Studium mit Kind? Dann wenden Sie sich gern an das Familienbüro.

Sie erreichen das Familienbüro unter familienbüro@hs-duesseldorf.de oder T. +49 211 4351-8013

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