Die HSD erstellt einmal im Jahr gem. §12 Hochschulwirtschaftsführungsverordnung (kurz HWFVO) einen Jahresabschluss unter Beachtung der Vorgaben aus dem Handelsgesetzbuch und den Regelungen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Im Vordergrund des doppischen Jahresabschluss steht die Darstellung eines periodengerechten Ressourcenverbrauch und soll als wichtiges Steuerungsinstrument die dauerhafte und nachhaltige Ausfinanzierung der Hochschule sichern. Nach Fertigstellung aller notwendigen Buchungen und Auswertungen, erfolgt eine umfangreiche Prüfung und Testierung durch eine*n bestellte*n Wirtschaftsprüfer*in. Im Anschluss stellt das Präsidium bis zum 30.06.2022 den Jahresabschluss auf und übersendet diesen an den Hochschulrat zur endgültigen Beschlussfassung.
Der jeweils aktuelle Jahresabschluss inkl. der Informationen gem. § 20 Absatz 6 und § 21 Absatz 6 Satz 7 Hochschulgesetz NRW ist auf Anfrage im Dezernat für Finanzmanagement einsehbar.