In diesem Jahr werden die folgenden Gremien neu gewählt:
- Senat
- Fachbereichsräte
- Gleichstellungskommission
Der Senat ist im Wesentlichen für Angelegenheiten zuständig, die die Hochschule insgesamt betreffen, z.B. den Erlass der Einschreibungsordnung. Demgegenüber sind die Fachbereichsräte zuständig für die Angelegenheiten der Fachbereiche, z.B. die Einrichtung von Studiengängen oder die Aufstellung von Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern. Die Gleichstellungskommission berät die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags.
Um sich zur Wahl zu stellen, muss man zusammen mit anderen Personen – oder auch alleine – einen Wahlvorschlag aufstellen. Ein Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl an Personen unterstützt werden, sogenannte „Vorschlagsberechtigte“. Die Anzahl variiert je nach Gremium und Gruppe. Die Wahlvorschlagsvordrucke, die hierfür verwendet werden müssen, finden sich hier. Alle weiteren Informationen, die beachtet werden müssen, finden sich im Wahlausschreiben.
Das Wahlrecht besitzen die eingeschriebenen Studierenden mit Ersthörerstatus. Zu den Fachbereichsräten ist nur wahlberechtigt, wer Mitglied des jeweiligen Fachbereichs ist. Zu der Wahl der Mitglileder der Gleichstellungskommission ist nur wahlberechtigt, wer dem jeweiligen Geschlecht angehört. Alle Personen, die wählen dürfen oder gewählt werden dürfen, sind in das Wählverzeichnis aufgenommen, das beim Wahlvorstand in Gebäude 2, Raum 02.3.016 eingesehen werden kann.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 02.05.2023 beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Der Wahlvorstand prüft den Wahlvorschlag. Wenn der Wahlvorschlag gültig ist, wird er in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Am 06.06.2023 findet dann der Wahltag statt. Die öffentliche Stimmenauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses findet nach Schluss der Stimmabgabe im Wahllokal statt. Die gewählten Mitglieder werden benachrichtigt.