Zugangsvorausetzungen
Zugangsvoraussetzung für den MA Empowerment Studies ist ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss) in einem gesellschaftswissenschaftlichen Studiengang (insbesondere Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Pädagogik), der mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen wurde. Hier nicht genannte Studiengänge werden im Hinblick auf ihre inhaltliche Einschlägigkeit individuell geprüft.
Der Abschluss muss grundsätzlich 210 ECTS umfassen. Studieninteressierte mit einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS können sich aber dennoch bewerben. Im Falle einer Zulassung können sie mit der Auflage zugelassen werden, 30 ECTS nachzuholen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung oder des Studienbeginns müssen jedoch noch keine Leistungen zur Erfüllung dieser Auflage vorgewiesen werden!
Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote aus den bislang vorliegenden Prüfungsergebnissen bewerben; diese muss ebenfalls mindestens 2,5 betragen. Die Zulassung erfolgt dann unter der Auflage, dass der Nachweis des Studienabschlusses fristgerecht nachgereicht wird; andernfalls erlischt die Einschreibung.
Auswahlverfahren
Soweit es mehr Bewerbungen von Studieninteressierten gibt, welche die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Es dient dazu, aus den Bewerber*innen, die den MA Empowerment Studies grundsätzlich studieren könnten, diejenigen auszuwählen, die aufgrund ihrer Motivation, Vorkenntnisse und Erfahrungen besonders gut für dieses Studium geeignet sind. Die Bewerbungen werden dazu von einer Kommission, bestehend aus drei bis fünf Vertreter*innen aus Studiengangsleitung/-koordination und hauptamtlich Lehrenden des Masterstudiengangs, bewertet. Diese Bewertung (49%) bildet gemeinsam mit der Abschlussnote des Erststudiums (51%) die sogenannte Verfahrensnote, nach der die Rangliste zur Zulassung erstellt wird.
Hier finden Sie:
Die Prüfungsordnung