Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiums im Bereich Innenarchitektur oder in einem fachlich vergleichbaren Bachelor- oder Diplomstudiengang einer Hochschule.
Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) für das Wintersemester 2025/26 startet ab März 2025.
Die Anmeldung dafür wird bis zum 15. März 2025 online im eCampus möglich sein.
Detaillierte Informationen zum Vorgehen und Umfang der Eignungsfeststellung: Info-Blatt.
Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche
Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2
nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der
Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder
Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8
durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein
mindestens die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei
Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.
Der
Sprachnachweis wird nicht bei der Bewerbung eingereicht, sondern erst
im Falle einer Studienplatzzusage bei der Immatrikulation / Einschreibung
an der Hochschule.
Praxiserfahrung
Bei der Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und zum Wintersemester 2025/26 muss die Praxiserfahrung nicht nachgewiesen werden.
Regelungen zur Praxiserfahrung, die davor gegolten haben und voraussichtlich danach wieder gelten werden (anklicken):
Der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit in einem Planungsbüro (Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung etc.) von mindestens drei Monaten Dauer (60 Arbeitstage) ist erforderlich. Wird die Berufsphase in zeitlich voneinander getrennten Abschnitten absolviert, werden Tätigkeitsabschnitte von geringerer Dauer als vier Wochen (20 Arbeitstage Vollzeit) in der Regel nicht anerkannt. In Zweifelsfällen entscheidet hierüber der Prüfungsausschuss.
Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
+
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsprüfung finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.