Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Ein erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs des Fachbereiches Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf oder eines vergleichbaren Bachelorstudiengangs einer anderen Hochschule mit einem Umfang von 210 Credit Points wird vorausgesetzt.
Die Bachelor-Prüfung des Studiengangs muss mit einer Gesamtnote von “2,5“ oder besser bewertet worden sein.
Weiterhin sind 22 ECTS aus wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenfächern nachzuweisen.
Studienbewerber*innen mit einem vergleichbaren 180 Credit Points umfassenden Bachelorabschluss können unter Auflagen zum Studium zugelassen werden. Die Auflagen werden nach Inhalt und Umfang (im Regelfall 30 Credit Points) durch den Prüfungsausschuss ausgesprochen.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Sprachnachweis Englisch
Zur Einschreibung ist ein Nachweis über Englischkenntnisse Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu erbringen.
Der Nachweis kann durch die Vorlage eines der folgenden Dokumente und Zertifikate erbracht werden:
- Cambridge Certificate: First Certificate in English (FCE) B2: mindestens 160 Punkte
- IELTS: mindestens 6,0 Punkte
- TELC: B2
- TOEFL (IBT): mindestens 72 Punkte
- TOEIC 4Skills: mindestens 1095 Punkte
- Schulzeugnisse und Schulbescheinigungen, die das Erreichen der Niveaustufe B2 bescheinigen.
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen Bildungsgang erworben haben oder den Studiengang englischsprachig absolviert haben, sind von der Nachweispflicht für Englischkenntnisse befreit.
Es werden ausschließlich
oben genannte Zertifikate anerkannt.
Zertifikate des ZWEK, DAAD etc. sind NICHT zugelassen.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.