Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Diplom-Studiums in Gestaltung/Design (insbesondere Kommunikationsdesign, Illustration, Produktdesign, Industriedesign, Retail-Design oder vergleichbare Studiengänge), Kunst. Fotografie, Film, Architektur, Innenarchitektur und adäquaten Studiengängen oder Studiengängen, deren Studienverlauf einen Schwerpunkt zu Design und Gestaltung erkennen lassen.
Ein einschlägiger Bachelorabschluss erfordert für eine Zulassung zum Studium grundsätzlich 210 Credit Points (CP). Für Bachelorstudiengänge mit einer Regelstudienzeit von weniger als sieben Semestern werden im Rahmen der Zulassung zum Masterstudium Auflagen gemacht. Art und Umfang der Auflage werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im vorangegangenen Studienabschluss absolvierten Studieninhalte festgelegt.
Eignungsprüfung
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung für das Wintersemester 2025/26
wird ab März 2025 möglich sein.
Informationen zum Ablauf der Eignungsprüfung
Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus voraus.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung besteht aus zwei Teilen. Nach der Anmeldung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus, die bis zum 1. Mai des Jahres möglich ist, werden Sie über den Ablauf ausführlich informiert. Im ersten Schritt laden Sie Arbeitsproben, welche das besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen, sowie Ihr Motivationsschreiben in einem dafür vorgesehenen Webportal Anfang Mai des Jahres hoch. Auf Grundlage der eingereichten Arbeitsproben und des Schreibens trifft der Fachbereich eine Vorauswahl der Bewerber*innen, welche mit Blick auf die kreative und gestalterische Eigenständigkeit, die Qualität der Umsetzung und die methodischen, gestalterischen und konzeptionellen Vorstellungs- und Ausdrucksfähigkeiten geeignet erscheinen. Diese Bewerber*innen werden darauf zu einem Kolloquium vor Ort eingeladen, in welchem die systematische Interpretation der eigenen Arbeiten und die Fähigkeit zur Darstellung der Studienmotivation und der Studienziele abgeprüft wird. Das Kolloquium findet ca. Mitte Mai des Jahres statt.
Einzelheiten zum Verfahren regelt die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung des Studiengangs in der jeweils gültigen Fassung.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsprüfung finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.