Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiums mit einer Regelstudienzeit von grundsätzlich sieben Semestern (210 ECTS), mindestens aber sechs Semestern (180 ECTS) im gesellschafts- oder kulturwissenschaftlichen Bereich (z.B. Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie o.ä.) oder einem Studiengang einschlägiger Fächer des Bereichs Kultur, Ästhetik, Medien (z.B. Kunst, Literatur, Musik, Neue Medien, Sport) oder in einem fachlich vergleichbaren Bachelor- oder Diplomstudiengang einer Hochschule, der mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser abgeschlossen wurde.
Studienabschluss mit 180 ECTS
Wurde ein Bachelor- oder Diplomstudiengang mit weniger als 210 ECTS abgeschlossen, sind etwaige Zulassungsbescheide grundsätzlich mit einer Auflage von 30 ECTS verbunden.
Die Erfüllung dieser Auflage muss bis zum Antrag auf Zulassung zur Masterthesis nachgewiesen werden.
Wurde ein Bachelor-Studiengang mit weniger als 210 ECTS ABER einschl. Praxisphase absolviert, kann diese Auflage wahlweise in (einschlägiger) in Form von Praxis + Praxisreflektion oder (einschlägiger) Theorie nachgewiesen/erbracht werden.
Wurde ein Bachelor-Studiengang mit weniger als 210 ECTS OHNE Praxisphase absolviert, muss diese Auflage zwingend in Form von Praxis (640 Stunden) + Praxisreflexion erfüllt werden.
Praxisnachweis
Neben dem Bachelor-Abschluss ist einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von 640 Stunden (= Workload von einem Semester) nachzuweisen.
War im Bachelor-Studiengang eine Praxisphase enthalten, reicht der Nachweis in Form des Bachelorzeugnisses.
Wurde ein Bachelor-Studiengang OHNE Praxisphase (unabhängig von der Anzahl der erworbenen ECTS)
abgeschlossen, so enthalten Zulassungsbescheide grundsätzlich eine Praxis-Auflage von 640 Stunden, die ebenfalls bis zum Antrag auf Zulassung zur Masterthesis nachzuweisen sind.
Persönliche Voraussetzungen
Für das erfolgreiche Studium des Masterstudiengangs Kultur, Ästhetik, Medien werden Interesse an abstraktem und konzeptionellem Denken und der eigenen Horizonterweiterung sowie Vorkenntnisse in kultur-, medien- und sozialwissenschaftlichen Themen und Methoden vorausgesetzt, um die komplexen, kulturellen, medialen und gesellschaftlichen Zusammenhänge wissenschaftlich, ästhetisch und künstlerisch zu ergründen.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
(Nähere Infos zum Deutschnachweis)
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Sozial- & Kulturwissenschaften finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.