Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Bachelor-Abschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit (z. B. Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziale Arbeit) oder (Kindheits-)Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft oder eines natur-, bildungs- oder gesellschaftswissenschaftlichen Studiengangs in einem anderen Bereich (z. B. Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft oder Sozialwissenschaften), der mit 210 CP und einer Gesamtnote von 2,5 oder besser abgeschlossen wurde.
Studienbewerber*innen, die sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote bewerben, müssen mind. 180 von 210 CP bzw. 150 von 180 CP zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können.
Bei einem vergleichbaren Studiengang mit nur 180 CP kann die Zulassung unter einer Auflage erfolgen; in diesem Fall müssen bis zur Anmeldung der Master-Thesis 30 CP nachgeholt werden. Informationen zur Nachholung erhalten Sie von der Studiengangskoordination.
Einschlägige Praxis im Umfang von mind. 640 Stunden
Zur Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von 640 Arbeitsstunden erforderlich, die entweder im Rahmen des Bachelorstudiums als Pflichtpraktikum oder nach Abschluss des zulassungsrelevanten Bachelorstudiums absolviert wurde (s. Prüfungsordnung § 4). Die formalen Kriterien entsprechen denen des Moduls zur staatlichen Anerkennung, wie es in den Bachelorstudiengängen am Fachbereich SK der HS Düsseldorf (Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik und Familienbildung) absolviert wird. Die Praxiserfahrung muss mit einem ausführlichen Arbeitszeugnis/ Praktikumszeugnis nachgewiesen werden, welches nach Abschluss der Tätigkeit ausgestellt wird. Eine berufliche Tätigkeit während des Studiums wird nicht anerkannt (fehlende fachliche Anleitung oder fehlender Fachkraftstatus).
Das Arbeitszeugnis/ Praktikumszeugnis muss eine Tätigkeitsbeschreibung und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten sowie offiziell vom Träger / von der Institution ausgestellt sein (erkennbare und nachvollziehbare Firmierung [offizielles Briefpapier], Stempel, Unterschrift).
Die Einschlägigkeit der Praxistätigkeit im Kontext von Beratung wird anhand der Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis/ Praktikumszeugnis geprüft. Als einschlägig kann Praxis angerechnet werden, in der selbst Beratung durchgeführt wurde oder in der an Beratung teilgenommen (Hospitationen) wurde. Es ist also keine Voraussetzung, dass Bewerber*innen selbst Beratungen durchgeführt haben.
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass innerhalb der Praxis der Kindheitspädagogik und Familienbildung oder der Sozialarbeit/-pädagogik beratendes Handeln erfahren wurde. Dafür gängige Handlungsfelder können in der expliziten Beratung (z. B. Familienberatung) liegen. Aber auch implizit findet Beratung in vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit und Pädagogik als Querschnittsaufgabe statt.
– Schulsozialarbeit,
– Jugendberufshilfe und berufliche (Wieder-)Eingliederung,
– Begleitung im Ehrenamt oder in den Freiwilligendiensten,
– diverse Sozialdienste (Altenarbeit, Jugendamt, Justizsozialarbeit, Krankenhaus u. w.),
– in Hilfeplanverfahren und Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII §§ 27 ff. [ambulante und (teil-)stationäre Angebote],
– Familienzentren,
– Klinische Sozialarbeit,
– Betriebliche Sozialarbeit,
die als Praxisfelder für die Bewerbung angerechnet werden, sofern hier im wesentlichen Umfang beraterisches Handeln im Arbeitsfeld erfahren wurde.
Einschlägige Prüfungsleistungen inhaltlicher Schwerpunkte
Erfolgreich absolvierte Prüfungsleistungen im Umfang von insgesamt 15 ETCS-Punkten und jeweils einer Mindestnote von 2,5 aus mindestens einem der im Folgenden genannten Module:
– Schwerpunkt Beratung
– Schwerpunkt Entwicklungsförderung
– Schwerpunkt Gesundheit
der Bachelorstudiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Pädagogik der Kindheit und Familienbildung sind nachzuweisen. Vergleichbare Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können anerkannt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Zulassungskommission im Bewerbungsverfahren.
Das Verfassen einer Abschlussarbeit mit inhaltlichen Schwerpunkten ersetzt nicht die hier aufgeführten geforderten Leistungen.
Einschlägige Prüfungsleistung in Methoden empirischer Sozialforschung
Erfolgreich absolvierte Studienleistungen im Umfang von 5 CP in Methoden der empirischen Sozialforschung (unbenotet). Das Verfassen einer empirischen Arbeit als Abschlussarbeit ersetzt nicht die hier aufgeführten geforderten Leistungen.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.