Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Ein erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs im Bereich Prozess-, Energie- und/oder Umwelttechnik mit einem Umfang von 210 Credit Points und mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser wird vorausgesetzt.
Der Abschluss in einem Maschinenbaustudiengang ist meist nicht hinreichend. Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall Herrn Prof. Fleiger oder Herrn Prof. Kiel an.
Studienbewerber*innen mit einem vergleichbaren 180 Credit Points umfassenden Bachelorabschluss können unter Auflagen zum Studium zugelassen werden. Die Auflagen werden nach Inhalt und Umfang (im Regelfall 30 Credit Points) durch den Prüfungsausschuss ausgesprochen.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Sprachnachweis Englisch
Zur Einschreibung ist ein Nachweis über Englischkenntnisse Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu erbringen.
Der Nachweis kann erfolgen durch (bitte anklicken):
- Schulzeugnisse, durch die die Belegung des Fachs Englisch über mindestens vier aufeinander folgende Lernjahre nachgewiesen wird; es reicht der Nachweis von drei aufeinander folgenden Lernjahren, wenn Englisch bis zu dem Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, erlernt wurde; in beiden Fällen muss die Abschluss- oder die Durchschnittsnote der letzten beiden Lernjahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) entsprechen;
- B1-äquivalente Ergebnisse anderer Testverfahren wie ESOL, etc.
- bescheinigte Module/Lehrveranstaltungen an Hochschulen, die überwiegend in englischer Sprache durchgeführt wurden, im Umfang von mindestens 8 Credit Points
- Cambridge Certificate: Preliminary English Test (PET) B1: mindestens 140 Punkte
- IELTS: mindestens 4,5 Punkte
- TELC: B1
- TOEFL (IBT): mindestens 43 Punkte
- TOEIC: mindesten 550 Punkte
- Schulzeugnisse und Schulbescheinigungen, die das Erreichen der Niveaustufe B1 bescheinigen
- Zertifikate, ausgestellt durch Hochschulen, Schulen, Volkshochschulen oder vergleichbare Einrichtungen, die den Erwerb von Englischkenntnissen der Niveaustufe B1 nach dem GER bescheinigen, können ebenso zum Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse beigebracht werden; die Feststellung über das Vorliegen des erforderlichenSprachniveaus trifft der Prüfungsausschuss.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen Bildungsgang erworben haben oder den Studiengang englischsprachig absolviert haben, sind von der Nachweispflicht für Englischkenntnisse befreit.
Die Lehrveranstaltungen finden teilweise in englischer Sprache statt.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.