Bitte beachten Sie:
Studierende verlieren Ihren BAföG-Anspruch in der Regel, wenn sie ab dem 4. Fachsemester den Studienplatz wechseln. Ein erstmaliger Fachwechsel bis zum Beginn des 3. Fachsemesters bleibt dagegen in der Regel unproblematisch.
Für weitere Informationen zur BAföG-Sicherung wenden Sie sich bitte an die Studienfinanzierung/das
Amt für Ausbildungsförderung.
Näheres zum Fachrichtungswechsel finden Sie außerdem
hier.
Sie schaffen Ihr Studium nicht mehr, weil der Nebenjob so viel Energie und Zeit einnimmt?
Informieren Sie sich über ausgewählte
Studienfinanzierungsmöglichkeiten und wenden Sie sich bei Fragen an die Berater zur Studienfinanzierung.
Der AStA vergibt in Notfällen bei Vorlage von Personalausweis/Pass und StudentInnenausweis
zinslose Darlehen bis zu 250 Euro.
Näheres auf Nachfrage beim AStA.