Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​Auch für ein Auslandspraktikum kann finanzielle Unterstützung durch AuslandsBAföG beantragt werden.


Ein Auslandspraktikum wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU gefördert, wenn

  • es eine Mindestdauer von zwölf Wochen hat
  • es für die Ausbildung erforderlich und förderlich ist
  • die Ausbildungs- oder Prüfungsstelle anerkennt, dass das angestrebte Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.


Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.


Der Antrag sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandspraktikums beim zuständigen Amt gestellt werden.

Welches AuslandsBAföG-Amt zuständig ist, hängt vom Zielland des geplanten Praktikumsaufenthaltes ab.


Achtung: Sie müssen dem InlandsBAföG Bescheid geben, dass Sie ins Ausland gehen - ob Sie Auslandsbafög beantragen oder nicht spielt hier keine Rolle. Sonst kann es gegebenenfalls zur Rückforderung der Mittel und einem Bußgeld kommen.

Gut zu wissen: AuslandsBAföG ist kompatibel mit Erasmus+ und PROMOS!

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