Grundsätzliches
Auslandspraktika in Ländern der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein, der Türkei, Nordmazedonien und Serbien können mit dem Stipendienprogramm Erasmus+ gefördert werden.
Hinweis: Praktika bei EU-Institutionen sind nicht über Erasmus+ förderfähig!
Innerhalb eines Bildungszyklus (z. B. Bachelor) können über Erasmus+ bis zu 12 Monate gefördert werden. Aufgrund des begrenzten Erasmus+ Budget, das der HSD zur Verfügung steht, können wir jedoch nur maximal 4 Monate pro Auslandspraktikum fördern.
Voraussetzung für Erasmus+ Praktika:
Graduiertenpraktikum mit Erasmus+
Es gibt auch die Möglichkeit nach dem Abschluss ein Auslandsprakikum mit Erasmus+ zu absolvieren.
Sie haben 12 Monate nach Abschluss Zeit das Graduiertenpraktikum zu absolvieren.
Während des Graduiertenpraktikums dürfen Teilnehmende an keiner Hochschule eingeschrieben sein.
Graduiertenpraktika können nicht zwischen zwei Studienphasen absolviert werden (also z. B. nicht nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums und vor Beginn eines Masterstudiums).
Antragsverfahren
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Stipendienplätze begrenzt ist.
Sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, melden Sie sich bitte beim International Office (IO) unter Angabe der Praktikumsstelle, dem Zielland und der Praktikumsdauer. Bitte melden Sie sich ca. 3 Monate vor Praktikumsbeginn bei uns. Wir schicken Ihnen anschließend die Erasmus+Antragsunterlagen zu, die spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn beim IO vorliegen müssen.
Fördersätze für Erasmus+ Praktika
WICHTIG:
Bei dem Erasmus+ Budget, das der HSD zur Verfügung steht, können maximal 4 Monate/120 Tage pro Auslandspraktikum gefördert werden (vorausgesetzt das Praktikum dauert so lange).
Für ERASMUS+ gibt es festgesetzte Fördersätze je nach Ländergruppe.
Hinweis: Die EU-Kommission nimmt jedes Jahr Änderungen an den Erasmus+ Fördergeldern vor. Je nach verwendetem Budget kann es daher Unterschiede in der Förderung geben.
Fördersätze für Erasmus+ Praktika im Sommersemester 2025:
Ländergruppe 1: | 750 € pro Monat (Förderung für max. 4 Monate) | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
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Ländergruppe 2: | 690 € pro Monat (Förderung für max. 4 Monate) | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
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Ländergruppe 3: | 690 € pro Monat (Förderung für max. 4 Monate) | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
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Die Erasmus+ Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt:
- Die 1. Rate (80% der Gesamtfördersumme) vor Praktikumsstart (vorausgesetzt die Antragsunterlagen liegen fristgerecht vor).
- Die 2. Rate (20% der Gesamtfördersumme) nach Praktikumsende (nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen).
Die ERASMUS Student Charter hilft Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen!