Allgemeine Hinweise zum Semesterticket
Neu ab Sommersemester 2024
Ab diesem Semester kommen Studierende der HSD in den Genuss des Deutschlandsemestertickets. Dieses ist ein rein digitales Ticket. Das Ticket können sich berechtigte Studierende über den nachfolgenden Link herunterladen.
Link zu Ihrem Deutschlandsemesterticket
Die Anmeldung erfolgt über Ihren Hochschulaccount und es wird geprüft, ob Sie ordnungsgemäß zurückgemeldet sind und ob eine Fahrberechtigung besteht.
Gültigkeit
Das Deutschlandsemesterticket gilt deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr für das jeweilige Semester für die Zeit der Immatrikulation. Mit einer Exmatrikulation im laufenden Semester endet die Fahrberechtigung.
Hinweis: Das Deutschlandsemesterticket löst das bisherige VRR-Ticket ab und damit entfällt zukünftig die Mitnahme einer zweiten Person oder die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten .
Erhalt des Tickets
Nach erfolgreicher Rückmeldung können Studierende das Ticket über einen allgemeinen Link herunterladen. Bei Anmeldung über den Link erfolgt eine automatische Überprüfung, ob eine Ticketberechtigung für das entsprechende Semester vorliegt. Sollten Sie ordnungsgemäß zurückgemeldet sein (ob Ihre Rückmeldung erfolgte, können Sie im HSD eCampus im Bereich "Studienservice" kontrollieren) und der Ticketbezug trotzdem gesperrt sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Studienbüro.
Ausnahmen
Das Deutschlandsemesterticket ist eine Solidareinrichtung und eine Befreiung hiervon ist nur in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag über den HSD eCampus möglich.
Außer bei Beurlaubung sind diese Gründe insbesondere
- Auslandssemester, das im Studienverlauf vorgesehen ist (Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Studienförderndes Auslandssemester (Erwerb von Leistungen im Ausland, Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Ableistung eines Pflichtpraktikums im Ausland (Das Praktikum muss laut Studienverlaufsplan abgeleistet werden, Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate andauern)
- Reiseunfähigkeit von mindestens drei Monaten im Semester (Nachweis mit ärztlichem Attest im Voraus)
Nicht dazu gehören freiwillige Praktika oder sonstige Auslandsaufenthalte.
Studierende Schwerbehinderte, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke sind, können sich ebenfalls vom Ticket befreien lassen. Wenden Sie sich in diesen Fällen zu Studienbeginn an Ihr Studienbüro. Wir hinterlegen dann Ihre Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums.
Vertragspartner
Vertragspartner mit dem Verkehrsverbund für das Semesterticket ist der AStA der Hochschule, auf dessen
Webseiten finden sich auch weitere Hinweise und Informationen zum Ticket.
Übermittlung personenbezogener Daten
Die Rheinbahn als Vertragspartner der Studierendenschaft hat mit der Bereitstellung der digitalen Tickets die Digital H GmbH mit der Onlinebereitstellung über RIDE Ticketing beauftragt. Dazu übermittelt die HSD beim Abruf des Tickets nach der Anmeldung mit dem HSD Account für die Studierendenschaft eine individuelle Kennung, den Namen, das Geburtsdatum und die Ticketberechtigung an die Rheinbahn, die diese Daten von RIDE Ticketing verarbeiten lässt.
Diese Datenübermittlung erfolgt zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule und der Studierendenschaft auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO i.V.m. § 15 Abs. 4 Nr. 1 und § 53 Abs. 2 Nr. 5 HG.
Weitere grundsätzliche Informationen zur Verarbeitung von Studierendendaten durch die HSD
und Datenschutzinformationen zur Datenverarbeitung durch die Rheinbahn
Zur Verarbeitung Ihrer Daten zur Bereitstellung des Tickets durch die Rheinbahn erhalten Sie auch Informationen von der Rheinbahn im Rahmen des Anmeldeprozesses.
Für Studierende ohne digitales Endgerät hat der AStA wir eine Alternativlösung entwickelt, dazu bitte direkt per Mail an ticket[ät]asta-hsd.de schreiben. Dazu erfolgen dann auch gesonderte Datenschutzinformationen.