Die Zulassung zu einem Studium ist die offizielle Genehmigung, die Bewerber*innen erhalten, um an einer Hochschule oder Universität studieren zu dürfen. Die Zulassung bedeutet somit, dass der/die Bewerber*in einen Platz im Verfahren für den Studiengang erhält.
Um zugelassen zu werden, müssen Bewerber*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel einen bestimmten Schulabschluss oder andere Qualifikationen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen übersteigt die Bewerberzahl regelmäßig die freien Studienplatzkapazitäten. Daher ist eine Zuteilung der vorhandenen Plätze nach bestimmten Rangkriterien (z. B. Note, Wartezeit) erforderlich. Weitere Informationen zu diesen Kriterien finden Sie hier NC und Wartesemester. Diese Zuteilung der Studienplätze erfolgt im Vergabeverfahren, das nach Ende der Bewerbungsfrist beginnt.
Bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden, spricht die Hochschule Düsseldorf im Wintersemester ab ca. 20. Juli und im Sommersemester ab ca. 20. Januar Zulassungsangebote über die Plattform hochschulstart.de aus.
Sollten Sie in der Koordinierungsphase des DoSV kein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie sich im Rahmen des koordinierten Nachrückens bewerben. Die Bewerbung zu dem koordinierten Nachrücken erfolgt direkt über hochschulstart.de.
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen erhalten Sie für das Wintersemester im August und im Sommersemester im Februar eine Rückmeldung zu Ihrer Studienbewerbung, die entweder Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid genannt wird. Ein Ablehnungsbescheid bedeutet, dass Ihnen kein Studienplatz angeboten werden kann.
Im Fall, dass Ihnen ein Studienplatz angeboten werden kann, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid im HSD eCampus. Das Studienplatzangebot muss innerhalb der im Zulassungsbescheid mitgeteilten Frist angenommen werden und die Online-Immatrikulation von Ihnen durchgeführt werden.
Weitere Studienplatzangebote finden Sie auch über die Studienplatzbörse.
Bei Fragen zu den Anforderungen und dem Bewerbungsprozess auf einen Studienplatz hilft Ihnen die Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle prüft außerdem Studiengangbewerbungen und führt die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte Studiengänge durch.