- Die Basis unseres Handelns liegt im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW. Hier sind unter §64 unsere „Allgemeinen Aufgaben“ benannt. Zusätzlich gibt es noch diverse Punkte, bei denen der Personalrat mitbestimmen muss (§§ 72, 74), mitwirken soll (§73) oder anzuhören ist (§§74, 75).
- Grundsätzlich gilt, dass der Personalrat KEINE Rechtsberatung leisten kann und darf. In diesen Punkten können wir bestenfalls unsere Laien-Meinung (wir sind alle keine Juristen!) aus unserem Erfahrungsschatz wiedergeben.
- Der Personalrat kann in allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Angelegenheiten Maßnahmen bei der Dienststelle beantragen.
- Sprecht uns gerne im Einzelfall an, dann können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen.
- Der Personalrat handelt nicht ohne das Wissen einzelner Betroffener. Das heißt aber auch, dass wir einen eindeutigen Handlungsauftrag des Einzelnen benötigen.
- Wenn es um Themen geht, die mehr als nur eine Person betreffen, sind wir sehr oft auf Hinweise und Informationen aus der Belegschaft angewiesen. Dafür haben wir immer ein offenes Ohr und es hilft uns, die Dinge auch „von der anderen Seite“ betrachten zu können. Manchmal liegen die Wahrnehmungen der unterschiedlichen Parteien weit auseinander.
- Was der Personalrat u.a. sonst noch außerhalb der Sitzungen macht, findet ihr unter „Rechenschaftsberichte“.
- bei Personalgesprächen
- bei BEM-Gesprächen
- bei Ablehnung von Urlaubs- oder Fortbildungswünschen
- bei Ablehnung von Telearbeitsanträgen
- bei Ablehnung von Stundenreduzierung
- auch einfach mal, um eine andere Meinung zu hören
- bei allen anderen Fragestellungen stehen wir euch gerne zur Verfügung
Dieser Eindruck wird gelegentlich suggeriert, ist aber grundsätzlich falsch!
Bei den vielen Aufgaben und Themen, die uns ständig erreichen, sind wir über jeden abgeschlossenen Vorgang froh. Außerdem gibt es enge Fristen, innerhalb derer wir reagieren müssen (z.B. 14 Tage bei einer regulären Vorlage). Dennoch kann es im Entscheidungsprozess Verzögerungen geben, wenn wir beispielsweise von der Dienststelle nicht vollständig informiert wurden.
Das Gremium tagt zur Entscheidungsfindung ein Mal pro Woche (derzeit dienstags). Für spezielle Themen bilden wir Arbeitsgruppen, um den Entscheidungsprozess voranzubringen.
Der Personalrat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung handelt nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) sowie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).