E-Rechnung@HSD
Mit Umsetzung der EU-Vorgaben (RL2014/55) vom 16.04.2014 sind öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen künftig zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet. Ab dem 27. November 2018 treten die entsprechenden Vorschriften für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft.
Der IT-Planungsrat hat sich mit dem Steuerungsprojekt eRechnung zum Zielgesetzt, die
Umsetzung der europäischen Vorgaben mit Bund und Ländern gemeinsam in einem Vorhaben zu koordinieren. Die Richtlinie gibt zwar den Rahmen vor, bietet aber für die weitere rechtliche, organisatorische und technische Ausgestaltung nationale Spielräume.
Im Rahmen eines Steuerungsprojekts wurde sowohl die rechtliche und organisatorische
Ausgestaltung der elektronischen Rechnung in Deutschland als auch die nationale
Umsetzung der Norm durch Schaffung des Standards XRechnung samt Empfehlungen
zur technischen Ausgestaltung erarbeitet:
Zur Standard XRechnung
Vor diesem Hintergrund startete an der Hochschule Düsseldorf im Frühjahr 2017 ein Projekt mit dem Ziel ab dem0 1.01.2020 unabhängig von der Art des Rechnungseingangs alle internen und externen buchungsbegründenden Belegunterlagen (Rechnungen, Umbuchungen, Aussonderung/Umsetzung von Vermögensgegenständen) über eine elektronische Arbeitsablaufverwaltung revisionssicher und in Übereinstimmung mit den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ausschließlich nur noch digital zu prüfen, genehmigen, buchen, zahlbar zu machen und zu archivieren.
Zudem muss die Hochschule Düsseldorf als Auftraggeberin ab dem 01.01.2020 sicherstellen, dass elektronische Rechnungen im sogenannten X-Rechnungsformat empfangen und verarbeitet werden können.