Das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht in § 16 Absatz 1a vor, dass das Präsidium den Hochschulentwicklungsplan (kurz: HEP) entwirft und ihn in angemessenen Zeitabständen fortschreibt.
Bedingt durch die Corona-Pandemie, wurde die Laufzeit des zuletzt gültigen Hochschulentwicklungsplans HEP 2021 mit Zustimmung der Gremien um ein Jahr verlängert. Damit lief der HEP 2021 erst zum Ende des Jahres 2022 aus.
In Folge begann der Planungszeitraum des neuen "Hochschulentwicklungsplan 2023 - 2028" mit dem 1. Januar 2023.
Die Erarbeitung des HEP fand in einem partizipativen und umfassenden Prozess in Verantwortung des Präsidiums über einen Zeitraum von circa 2,5 Jahren statt. Ausgangspunkt war zunächst die Entwicklung und Verabschiedung von Planungsgrundsätzen für den Hochschulentwicklungsplan. Dem schloss sich die Erstellung der Entwicklungspläne der einzelnen Fachbereiche an. Daraufhin konnte der Entwicklungsplan für die gesamte Hochschule erarbeitet werden.
Die strategischen Ziele in den vier Handlungsfeldern
- Studium, Lehre, Internationales und lebenslanges Lernen;
- Forschung und Transfer;
- Gesellschaftliche Verantwortung sowie dem Handlungsfeld
- Systeme, Prozesse, Ressourcen und Infrastruktur.
stellt der HEP dabei auf das Wertefundament von Anwendungsbezug, Diversität, Nachhaltigkeit und Selbstwirksamkeit.
Dabei zieht sich letzteres als roter Faden durch den HEP und stellt jeweils direkt Bezüge zwischen Zielen und Selbstwirksamkeitsaspekten her.
Die Strategiefelder Innovation, Interaktion, Interdisziplinarität und Internationalität bilden den Kern der gesamtstrategischen Ausrichtung der HSD. Diese knüpfen gleichzeitig an die strategische Grundausrichtung der vorangegangenen Hochschulentwicklungspläne an und führen diese in ihren Grundlinien fort.