Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Ge­fährdungs­be­ur­teilung

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Die folgenden Informationen ​​richten sich insbesondere
an AGU-Führungskräfte der Stufen ​Basic Plus und Expert.

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Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind nach BetrSichV Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Dienststelle hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Vorgehensweise​

Bitte gehen Sie dem GBU Handlungszyklus entsprechend vor. Im ersten Schritt sollten die zu beurteilenden Arbeitsmittel erfasst werden. Gleichartige Arbeitsmittel können zusammengefasst und gemeinsam beurteilt werden.

Unterlagen

Durchführung von Prüfungen
Definition des Arbeitsmittels

Ablaufschema 1 für die Beurteilung der einfachen manuellen Werkzeuge
Ablaufschema 2 für die Beurteilung der Geräte und Vorrichtungen
Ablaufschema 3 für die Beurteilung der einfachen Maschinen und Einrichtungen
​Ablaufschema 4 für die Beurteilung​ der komplexen technischen Maschinen

Checkliste 1 für die Beurteilung der einfachen manuellen Werkzeuge
Checkliste 2 für die Beurteilung der Geräte und Vorrichtungen
Checkliste 3 für die Beurteilung der einfachen Maschinen und Einrichtungen
Checkliste 4 für die Beurteilung der komplexen technischen Maschinen

Kontakt

Karen Schmidt


Fachkraft für Arbeitssicherheit
Leitung der Stabsstelle
Rather Straße 23b - Raum 10.1.008
+49 211 4351-8322
karen.schmidt@hs-duesseldorf.de​​

Klaus Freimuth

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Rather Straße 23b - Raum 10.1.010
+49 211 4351-9429
klaus.freimuth@hs-duesseldorf.de​​