Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Ge­fährdungs­be­ur­teilung

Einstieg​

​​​​Die Gefährdungsbeurteilung (Abkürzung: GBU) ist Grundlage und Kernstück aller Prozesse im Arbeitsschutz. Mit ihr werden potenzielle Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und dokumentiert. Die GBU wird in Form einer Excel-Arbeitsmappe schriftlich geführt und mindestens einmal jährlich oder bei Veränderungen der Arbeitssituation aktualisiert. Die erste Gefährdungsbeurteilung wird für und mit den Professor*innen und Führungskräften an der HSD zentral erstellt.

Eine GBU dient der Bewertung potenzieller Gefahren bei der Arbeit, Lehre und Forschung für Führungskräfte, Beschäftigte und Studierende. Die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung von sicherer Arbeit können so ermittelt, festgelegt und umgesetzt werden. ​​​

Arbeitsschutzgesetz

Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es nicht nur einen richtigen Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Vorgehensweisen möglich. Wichtig ist, dass Sie sich die potentiellen Gefahren in Ihrem Bereich (Labor, Werkstatt, Büro ...) frühzeitig bewusst machen und erkennen, wo Handlungsbedarf besteht – bevor etwas passiert!

Handlungszyklus​​​
AGU-Führungskräfte
     
 

Kontakt

Karen Schmidt

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Leitung der Stabsstelle
Rather Straße 23b - Raum 10.1.008
+49 211 4351-8322
karen.schmidt@hs-duesseldorf.de​

Klaus Freimuth

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Rather Straße 23b - Raum 10.1.010
+49 211 4351-9429
klaus.freimuth@hs-duesseldorf.de​​

Download​

Schulungs-Präsentation "Was ist die HSD-Gefährdungsbeurteilung"
 

 
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