Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Ge­fährdungs­be­ur­teilung

​Rechtsgrundlage

Arbeitsschutzgesetz | §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1)
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Arbeitsstättenverordnung | §3 Gefährdungsbeurteilung(1)
​Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.

Betriebssicherheitsverordnung | § 3 Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.


Verantwortung der Führungskräfte

AGU-Führungskräfte beteiligen sich an der erstmaligen Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, Labore, Werkstätten usw. in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie sorgen dafür, dass festgelegte Maßnahmen umgesetzt werden und prüfen diese auf ihre Wirksamkeit. Sie veranlassen eine regelmäßige Überarbeitung (mindestens einmal jährlich oder bei Veränderungen) der Gefährdungsbeurteilungen.


Unterstützung der Hochschulleitung

Die Hochschulleitung veranlasst, dass eine externe Firma mit der Erstellung der Erst-Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz (Labor, Werkstatt, Büro, Lager, Technikräume, IT Räume …) am Campus Derendorf (einschließlich aller Anmietungen) beauftragt wird. Sie sorgt dafür, dass bei Veränderungen der Arbeitssituation die GBU auf Anforderung der AGU-Führungskraft durch die beauftragte Firma gemeinsam mit der AGU-Führungskraft angepasst werden kann. Sie organsiert zentrale Fachkunde-Schulungen zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“. Die Hochschulleitung ist für die Beseitigung baulicher Mängel verantwortlich und beauftragt zentrale Sicherheitsprüfungen​.

Kontakt

Karen Schmidt

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Leitung der Stabsstelle
Rather Straße 23b - Raum 10.1.008
+49 211 4351-8322​​
karen.schmidt@hs-duesseldorf.de​​

Klaus Freimuth

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Rather Straße 23b - Raum 10.1.010
+49 211 4351-9429
klaus.freimuth@hs-duesseldorf.de​​


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