AGU-Führungskräfte
Die Organisation des Arbeitsschutzes der HSD wurde 2018 auf der Grundlage aktueller rechtlicher Bestimmungen und eines für Hochschulen relevanten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 2 C 18.15) überprüft und neu geregelt.
Die wesentlichen Grundlagen sind in der Richtlinie zur Organisation und Durchführung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes erläutert.
Wer ist Führungskraft im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz –
AGU-Führungskraft?
AGU-Führungskräfte sind
- Dekan*innen
- Professor*innen
- Dezernent*innen
- Leiter*innen der Zentralen Einrichtungen
- Leiter*innen der Stabsstellen
- Leiter*innen der Institute
Welche Aufgaben hat eine AGU-Führungskraft?
Die Aufgaben, rechte und Pflichten einer AGU-Führungskraft richten sich je nach Art der Räume, Tätigkeiten und Arbeitsverfahren im verantworlichen Bereich. Die genauen Aufgaben, Rechte und Pflichten werden allumfassend in der Anlage 1 der Verpflichtungsdokumente aufgeführt. Hier einige Beispiele im Überblick:
- Erstellung, Überarbeitung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen
(mindestens einmal jährlich oder bei Veränderungen) - Unterweisung der Beschäftigten und ggf. der Studierenden
- Erstellung von Laborordnungen, Betriebsanweisungen (angepasst an die jeweilige Situation in Laboren, Werkstätten etc.)
- Bereitstellung von erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung
- Unterstützung der Hochschulleitung bei der Umsetzung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes
- Meldung von Arbeits-, Wege- und Dienstunfällen.
- Unterstützung der Hochschulleitung bei der Sicherstellung einer wirksamen Notfallorganisation.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Wie erfolgt die Übertragung auf AGU-Führungskräfte?
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Delegation, sobald alle Gefährdungsbeurteilungen der zuständigen Räume einer AGU-Führungskraft vorliegt.
Wer überträgt die Verantwortung?
Die Delegation erfolgt durch
- den/die Präsident*in
- den/die Vizepräsident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung
Der gesamte Delegationsprozess (Vorbereitung und Durchführung) wird durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz im Auftrag der Hochschulleitung ausgeführt.
Welche Voraussetzungen müssen vor der Delegation vorliegen?
- Eine erste allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG wurde durchgeführt.
- Zentrale Prüfungen, insbesondere DGUV 4-Prüfungen wurden durchgeführt.
- Der AGU-Führungskraft wurde der räumliche Verantwortungsbereich mitgeteilt.
- Der AGU-Führungskraft wurde der personelle Verantwortungsbereich mitgeteilt.
- Die AGU-Führungskraft verfügt zur Wahrnehmung der Verantwortung über die notwendige Fachkunde.
Sonderthema – Fachkunde für AGU-Führungskräfte
Jede AGU-Führungskraft ist verpflichtet, die zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung notwendige Fachkunde zu erwerben! Nähere Informationen finden Sie
hier.