Ich bin Student*in der HSD und nutze die Tiefgarage regelmäßig und länger als 45 min. Gibt es einen Parkausweis für Studierende?
Ja, für die Studierenden besteht die Möglichkeit eine HSD Card zu beantragen, um damit u.a. in die Tiefgarage ein- bzw. auszufahren. Anträge auf eine HSD Card können ausschließlich online gestellt werden. Alternativ muss bei jeder längeren Nutzung ein Ticket gelöst und am Empfang in Gebäude 4 entwertet werden.
Ich bin als Gast an der HSD. Ist es möglich für die Dauer meines Aufenthalts die Tiefgarage zu nutzen?
Ja, bitte bei Einfahrt an der Schranke ein Papierticket ziehen. Sie können damit bis zu 45 Min nach Einfahrt wieder aus der Tiefgarage ausfahren. Überschreitet Ihr Aufenthalt diesen Zeitraum, bitte das Ticket am Empfang in Gebäude 4 entwerten lassen.
Ich bin externer Nutzer der Bibliothek. Ist es möglich für die Dauer meines Aufenthalts die Tiefgarage zu nutzen?
Ja, bitte bei Einfahrt an der Schranke ein Papierticket ziehen. Sie können damit bis zu 45 Min nach Einfahrt wieder aus der Tiefgarage ausfahren. Überschreitet Ihr Aufenthalt diesen Zeitraum, bitte das Ticket an der Servicetheke in der Bibliothek entwerten lassen.
Wieviel Zeit habe ich nach der Entwertung des Papiertickets um die Tiefgarage wieder zu verlassen?
Sie haben ab Entwertung 15 Minuten Zeit für die Ausfahrt aus der Tiefgarage.
Ist meine HSD Card, auch ohne vorherige Aktivierung, in der Lage die Schranke bei der Einfahrt in die Tiefgarage zu öffnen?
Ja, einfach die HSD Card an das entsprechende Feld der Schrankenanlage halten. Um eine Aktualisierung der Schließberechtigung auf die Karte schreiben zu lassen, muss diese jedoch an den bekannten Kartenlesern in den Gebäuden aktiviert werden.
Wenn es Probleme beim Ein-/ oder Ausfahren in die Tiefgarage geben sollte. Kann man über die Schranke direkt mit dem Empfang/Wachdienst kommunizieren?
Ja, man kann den Wachdienst direkt über die Gegensprechanlage um Unterstützung bitten.
Was geschieht bei Missachtung der Regelungen?
(s. gültige Verkehrs- und Parkraumordnung)
Bei Verstößen werden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Ordnungswidrigkeiten sind:
- Außerhalb der ausgewiesenen und markierten Stellplätze zu parken
- Feuerwehrzufahrts- oder Rettungswege zu blockieren
- Das Befahren oder Verlassen einzelner oder mehrerer Stellplätze zu behindern
- Ohne Berechtigung auf einem für Menschen mit Behinderung ausgewiesenen Parkplatz zu parken
- Ohne Berechtigung auf einem ausgewiesenen Frauenparkplatz zu parken
- Zum wiederholten Male unberechtigt die Parkflächen zu nutzen
- Ohne Berechtigung auf reservierten Parkplätzen zu parken
- Unberechtigt die Höchstparkdauer zu überschreiten
- Die Nutzung der Parkfläche auf andere Weise ordnungswidrig zu stören