Schwangerschafts-meldung & Mutterschutz-gesetz
Am
01.01.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Erstmalig
können nun neben den HSD-Beschäftigten auch HSD-Studentinnen den vollen
Mutterschutz in Anspruch nehmen.
Nachfolgend
möchten wir Ihnen als Beschäftigte, Studentin oder AGU-Führungskraft
Informationen an die Hand geben, welche Schritte nun unternommen werden
müssen.
Hierfür haben wir (Familienbüro,
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz sowie das Dezernat
Personalmanagement - Team Personalservice) Ihnen eine
Übersicht erstellt.
Informationen/Details zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG:
Es
ist unzulässig, eine Gefährdungsbeurteilung erst dann zu erstellen,
wenn eine Frau anzeigt, dass sie schwanger ist. Schutzmaßnahmen, die im
Fall einer Schwangerschaft umzusetzen sind, müssen präventiv definiert
und festgelegt worden sein.
Wenn eine Frau anzeigt, dass sie schwanger ist, muss eine
Aktualisierung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchgeführt
und die vorbereiteten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Weitere
Anpassungen der Arbeitsbedingungen werden im Gespräch mit der
Mitarbeiterin oder Studierenden entsprechend festgelegt. Ab diesem
Zeitpunkt sind ausschließlich Tätigkeiten im Rahmen der Schutzmaßnahmen
zulässig.
Im Rahmen der
Erst-Gefährdungsbeurteilung werden durch die zuständige
AGU-Führungskraft gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
(interne oder externe durch die Firma ecoprotec) vor Ort
Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz
erstellt und sind in dem persönlichen Ordner der AGU-Führungskraft auf
dem AGU-SharePoint je Raum/Arbeitsplatz hinterlegt.
Sollte
noch keine Erst-Gefährdungsbeurteilung vorhanden sein, kann zur
zeitlichen Überbrückung die unten aufgeführte "Checkliste_MuSchG"
genutzt werden.
Unterlagen