Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​Das Team Reiseservice kümmert sich um alle Belange von Dienstreisen, Fortbildungsreisen sowie der Abrechnung von Exkursionen.

  • Dienstreise (In- und Ausland) sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Die Dienstreise darf nur angetreten werden, wenn sie vorher angeordnet oder genehmigt wurde. Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort (ehemals Dienstgänge) sind allgemein genehmigt. Sie können nach Absprache mit dem Vorgesetzten angetreten werden; eine schriftliche Anordnung erfolgt hier nicht.
    ​Alle anderen Dienstreisen zu den Zielen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes müssen vor deren Antritt im d.3one beantragt und genehmigt werden. Für die nicht genehmigten angetretenen Reisen besteht weder Versicherungsschutz noch dürfen entstandene Kosten erstattet werden.

  • Fortbildungsreisen sind Reisen, die im dienstlichen Interesse liegen. Diese Reisen bedürfen einer Abordnung. Die Anmeldungen zu geplanten Fortbildungsvorhaben nimmt Frau Nicole Köhnen​ entgegen. Das gilt auch für die Teilnahme an Kursen im Rahmen der Hochschuldidaktischen Weiterbildung. Die Reisekostenvergütung erfolgt nur bei Fortbildungsmaßnahmen außerhalb des Wohn- und Dienstortes. Sie wird nach der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) gewährt, sofern die Reise länger als 5 Tage dauert.

 

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​Kontakt

Team Personalservice

Darja Hannover

Münsterstraße 156
Gebäude 2 (2. Etage), Raum 02.2.005
40476 Düsseldorf

Tel. +49 211 4351-8334

darja.hannover@hs-duesseldorf.de


Tatjana Reider

Münsterstraße 156
Gebäude 2 (2. Etage), Raum 02.2.005
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Tel. +49 211 4351-8344

tatjana.reider@hs-duesseldorf.de