Exportkontrolle an der HSD - Bekenntnis des Präsidiums
Als Hochschule mit technischen Fächern und als zunehmend international agierende Hochschule in einem globalen Umfeld beachtet die HSD eine Vielzahl von nationalen und internationalen Zoll-, Exportkontroll- und Embargovorschriften, die die Aus- und Einfuhr von Wissenschaftsgütern, wie z.B. Gerätschaften, Materialien oder Software, aber auch den Transfer von geistigem Gut (z.B. Technologien, Know-How, wissenschaftliche Dienstleistungen) regeln und einschränken oder verbieten können. Erklärtes und wichtiges Ziel ist es, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter in Krisenregionen zu verhindern sowie der gezielten Verletzung von Menschenrechten und den Bedrohungen durch internationalen Terrorismus entgegenzuwirken.
Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Außenwirtschaftsverkehrs und der Exportkontrolle sind daher für die HSD, ihr Präsidium sowie alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule und ihre Aktivitäten unerlässlich. Das Präsidium bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der Exportkontrolle.
Gesetzliche und damit zusammenhängende interne Maßnahmen und Prozesse sind in dem internen Exportkontrollprogramm der HSD verankert.
Internes Exportkontrollprogramm
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht können die Zuverlässigkeit einer Hochschule in Frage stellen, zu Reputationsverlust und zu ernsthaften straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen für die handelnden und institutionell verantwortlichen Personen führen. Diese Risiken will die HSD durch den Aufbau eines internen Exportkontrollprogramms vermeiden. Die betroffenen Bereiche an der Hochschule sind vielfältig: Waren- und Wissenstransfer, insbesondere im Zusammenhang mit gelisteten Dual-Use-Gütern (auch wenn sie zivil genutzt werden sollen), Forschungsvorhaben, Dienstleistungsverträge, Personaleinstellungen und Immatrikulationen Studierender sind hinsichtlich Embargobeschränkungen, Sanktionslisten und sonstigen Exportkontrollvorschriften zu prüfen, damit Verbote beachtet und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden können. Für kontrollbedürftige Aktivitäten werden daher Prüfprozesse etabliert bzw. in vorhandene Abläufe integriert und die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigten der HSD werden damit befähigt, exportkontrollrelevante Sachverhalte zu erkennen und mit Hilfe von Checklisten zu prüfen.
Zuständigkeiten
Frau Dr. Kirsten Mallossek, Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung, ist gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ausfuhrverantwortliche benannt.
Frau Maren Wellmann hat die Rolle der Exportkontrollbeauftragten übernommen und leitet in dieser Funktion die Einrichtung des internen Exportkontrollprogramms. Frau Wellmann ist im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben für den Bereich der Exportkontrolle befugt, Ausfuhrvorgänge zu stoppen bzw. auf die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften hinzuwirken. Sie steht für Fragen des Exportkontrollrechts zur Verfügung und berät und unterstützt bei Prüffällen.
Auch der Verdacht auf Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften kann ihr gemeldet werden.
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen