Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Begut­achtung im Familien­recht

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Der Master-Studiengang Begutachtung im Familienrecht an der Hochschule Düsseldorf ist deutschlandweit einzigartig und bietet Studierenden die Möglichkeit, eine spezielle Zusatzqualifikation auf Hochschulniveau zu erlangen. Er richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik und Pädagogik. Nach Abschluss stehen sie fachlich auf einer Stufe mit anderen in § 163 Abs. 1 FamFG genannten Berufsgruppen aus Psychologie, Medizin und Psychotherapie​. ​ 


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​Studienabschluss

Dieses Angebot schließt mit einem Master of Arts (M.A.) im Umfang von 90 Credit-Points (CP) ab.

​Studiengebühren

Für den weiterbildenden Master werden Studiengebühren erhoben. Sie betragen für den viersemestrigen Studiengang monatlich 590 Euro. Bei einer Studiendauer von regulär 24 Monaten beträgt Ihre Studiengebühr also insgesamt 14.160 Euro.​

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Beratung und Konta​​kt


– Beratung im Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften

​Bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang: Studiengangsleitung:
Prof. Dr. Denis Köhler
Tel. +49 (0)211 4351-3338
denis.koehler@hs-duesseldorf.de​
https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/koehler​

​Bei organisatorischen Fragen:
​Koordination des Studienganges: 
HSD-Akademie für Sozial- und Kulturwissenschaften
Telefon: 0211-4351 3440
weiterbildung.sk@hs-duesseldorf.de​
https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/weiterbildung


– Zentrale Studienberatung
Bei Fragen rund um die Studienwahl, die Studienbewerbung, Zugangsvoraussetzungen und Fristen steht Ihnen die Z​​SB​ gern​e zur Verfügung.
studienberatung@hs-duesseldorf.de​

– Studentische Hotline der HSD
+49 211 4351-5555

– Internatio​nale Bewerber*innen​
Bewerbungsverfahren und Voraussetzungen für Bewerber*innen mit ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlüssen​ 

– Weitere Beratungsan​gebote der HSD


Informationen für Erstsemester

​​​– Allgemeine Erstsemesterinformationen

– Studienstartportal​ Fachbereich Sozial- Kulturwissenschaften