Bei der Vorbereitung Ihres Auslandspraktikum beachten Sie bitte folgende Punkte:
Sprachvoraussetzungen
In der Regel werden vom Praktikumsgeber Kenntnisse der Landessprache und gute bis sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern!
Anerkennung von Pflichtpraktika
Wenn Sie Ihr Pflichtpraktikum im Ausland machen möchten, klären Sie bitte mit der zuständigen rechtzeitig ab, ob Sie sich das Praktikum anerkennen lassen können. In der Regel müssen Sie sich hierfür an den für Sie zuständigen Prüfungs-Support wenden.
Hinweis für Studierende des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften: Bitte lesen Sie sich die Hinweise auf der Fachbereichswebsite durch und wenden Sie sich bei Fragen an Frau Sandra Lerchen.
Rückmeldung
Sie sind dazu verpflichtet, sich für das nächste Semester an der HSD zurückzumelden, auch wenn Sie noch im Ausland sind. Dies erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrages.
Bei Graduiertenpraktika entfällt die Rückmeldepflicht!
Hiweis zur Befreiuung vom Deutschlandsemesterticket
Eine Befreiung vom Deutschlandsemesterticket für Auslandspraktika ist nur möglich, wenn das Praktikum laut Studienverlaufsplan abgeleistet werden muss und der Auslandsaufenthalt mind. 3 Monate andauert. Den Antrag auf Befreiung müssen Sie über den eCampus stellen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Studienbüro.
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Visum
Bei Praktika außerhalb der EU informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft/Konsulat darüber, ob Sie ein Visum benötigen.
Hinweis für Praktika in Großbritannien
Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv.
Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung.
Krankenversicherung
Klären Sie vor Antritt Ihres Auslandspraktikums mit Ihrer Krankenkasse ab, ob Sie für die Zeit im Ausland umfassend versichert sind. Eventuell ist es notwendig eine weitere Versicherung für Ihre Zeit im Ausland abzuschließen.
Haft- und Unfallversicherung
Prüfen Sie ebenfalls vor Antritt Ihres Auslandspraktikums Ihren Versicherungsschutz bzgl. der Haftpflicht- und Unfallversicherung und schließen Sie ggf. eine für das Ausland geeignete Versicherung ab.
Impfungen
Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob für Ihr Praktikumsland Impfungen vorgeschrieben oder empfohlen sind. Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Impfprogramm, damit alle Impfungen vor Antritt Ihres Auslandspraktikums abgeschlossen sind.
Weitere Infos:
Auswärtiges Amt
Centrum für Reisemedizin
Robert Koch Institut
Gesundes Reisen
Unterkunft
In den wenigsten Fällen stellt der Praktikumsgeber eine Unterkunft. Wenn Sie sich eigenständig eine Unterkunft suchen müssen, können Sie Ihren Praktikumsgeber nach Tipps fragen und die Erfahrungsberichte von den HSD Studierenden lesen. Falls Sie Ihre Unterkunft in Düsseldorf während Ihres Auslandsaufenthaltes an internationale Austauschstudierende der HSD untervermieten möchten, kommen Sie gerne auf das International Office zu
Sicherheitshinweise
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt und fortlaufend während des Auslandsaufenthaltes über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu registrieren (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – „Elefand“) und die App „Sicher Reisen“ zu nutzen.
Lesen Sie sich bitte folgende Hinweise durch:
Sicherheitshinweise IO.pdf
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge des DAAD.pdf