Schwangerschaftsmeldung & Mutterschutzgesetz
Am 01.01.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Erstmalig können nun neben den HSD-Beschäftigten auch HSD-Studentinnen den vollen Mutterschutz in Anspruch nehmen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen als Beschäftigte, Studentin oder AGU-Führungskraft Informationen an die Hand geben, welche Schritte nun unternommen werden müssen.
Hierfür haben wir (Familienbüro, Stabsstelle Arbeitssicherheit & Gesundheit sowie das Dezernat Personalmanagement - Team Personalservice) Ihnen eine
Übersicht erstellt.
Informationen/Details zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG:
Es ist unzulässig, eine Gefährdungsbeurteilung erst dann zu erstellen, wenn eine Frau anzeigt, dass sie schwanger ist. Schutzmaßnahmen, die im Fall einer Schwangerschaft umzusetzen sind, müssen präventiv definiert und festgelegt worden sein.
Wenn eine Frau anzeigt, dass sie schwanger ist, muss eine Aktualisierung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchgeführt und die vorbereiteten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Weitere Anpassungen der Arbeitsbedingungen werden im Gespräch mit der Mitarbeiterin oder Studierenden entsprechend festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind ausschließlich Tätigkeiten im Rahmen der Schutzmaßnahmen zulässig.
Im Rahmen der Erst-Gefährdungsbeurteilung werden durch die zuständige AGU-Führungskraft gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (interne oder externe durch die Firma ecoprotec) vor Ort Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz erstellt und sind in dem persönlichen Ordner der AGU-Führungskraft auf dem AGU-SharePoint je Raum/Arbeitsplatz hinterlegt.
Sollte noch keine Erst-Gefährdungsbeurteilung vorhanden sein, kann zur zeitlichen Überbrückung die unten aufgeführte "Checkliste_MuSchG" genutzt werden.
Unterlagen