ALTERSDISKRIMINIERUNG
Wenn Menschen aufgrund ihres Lebensalters diskriminiert werden, wird von Altersdiskriminierung gesprochen. Dies kann sowohl junge als auch ältere Personen betreffen. Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes tritt Altersdiskriminierung besonders häufig auf dem Arbeitsmarkt auf und trifft vermehrt Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Frauen. So erleben junge Frauen tendenziell mehr Ablehnung auf dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitgeber*innen ihr Lebensalter mit Ausfallzeiten aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit in Verbindung bringen. Ähnliche Barrieren erleben ältere Menschen, die nach einer neuen Beschäftigung suchen, verstärkt wird dieser Effekt in Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.
Anlaufstellen an der HSD
Studierende und Beschäftigte können sich bei der Erfahrung von Altersdiskriminierung im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Tätigkeit an der Hochschule an das Erst- und Verweisberatungsnetzwerk oder an die Antidiskriminierungsbeauftragte wenden. Gegen Diskriminierung, die von Beschäftigten ausgeht, kann auch eine interne Beschwerde im Rahmen der Richtlinie zu §13 AGG eingereicht werden.
Quellen und mehr Informationen finden sich hier
Anlaufstellen außerhalb der HSD
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes steht bei Altersdiskriminierung mit Beratung zur Seite:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 0800 – 546 546 5
Email: beratung@ads.bund.de
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