ANTISEMITISMUS
Die Internationale Allianz zum Holocaustgedenken definiert Antisemitismus als „bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen“. Die Bundesregierung erweitert den Begriff zudem folgendermaßen: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Antisemitismus bezeichnet also eine dominierende Verallgemeinerung jüdischer Menschen. Eine Besonderheit ist dabei, dass im Antisemitismus eine Vorstellung jüdischer Übermacht konstruiert wird. Er fungiert als ein Weltdeutungsmuster, in dem „die Juden“ Kontrolle über verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens ausüben. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz fällt Antisemitismus unter Diskriminierung aufgrund der Religion.
Quellen und mehr zum Thema findet sich hier
Anlaufstellen in der HSD
Studierende und Beschäftigte können sich bei Antisemitismuserfahrungen im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Tätigkeit an der Hochschule an das Erst- und Verweisberatungsnetzwerk oder an die Antidiskriminierungsbeauftragte wenden. Gegen Diskriminierung, die von Beschäftigten ausgeht, kann auch eine interne Beschwerde im Rahmen der Richtlinie zu §13 AGG eingereicht werden.
Anlaufstellen außerhalb der HSD