Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Archi­tek­tur und Innen­archi­tek­tur

Zugangsvoraussetzungen

​Hochschulzugangsberechtigung

Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie​ hi​er​. Zudem ist der Zugang mit beruflicher ​Qualifikation möglich.


Eignungsprüfung  


​Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) für das Wintersemester 2025/26 startet ab Februar 2025. Die Anmeldung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird bis Ende Februar 2025 online im eCampus möglich sein.​​


Eine Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang ist eine erfolgreich absolvierte künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus voraus​​.

Viele wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung finden Sie indiesem Flyer​

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Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung​ zum eigentlichen Studienplatz erfolgen.​

Wenn Sie im Rahmen eines Feststellungsverfahrens an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eine künstlerische Eignungsprüfung für einen Bachelor-Studiengang im Bereich Architektur oder Innenarchitektur ablegen, kann diese anerkannt werden. Die endgültige Feststellung darüber trifft der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Architektur der Hochschule Düsseldorf. 

Die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung gilt in der Regel für drei auf die Feststellung folgende Einschreibetermine.​​​

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Vorpraktikum 

Bei der Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und zum Wintersemester 2025/26 muss kein Vorpraktikum nachgewiesen werde.​​

Regelungen zum Vorpraktikum, die​​ davor gegolten haben und voraussichtlich danach wieder gelten werden (anklicken):​

Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum von insgesamt vier Wochen Vollzeittätigkeit im handwerklichen Bereich im Bauwesen nachzuweisen. Als Praktikum werden handwerkliche Tätigkeiten in Gewerken des Hausbaus und Innenausbaus anerkannt: z. B. Tischler-, Maler- oder Schreinerarbeiten, Metall- und Messebau, Raumausstattung. Einschlägige Berufstätigkeiten oder praktische Tätigkeiten während der schulischen Ausbildung können gegebenenfalls angerechnet werden.

Der Nachweis muss zur Einschreibung, spätestens zum 30.09. des Jahres vorliegen.​

​Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum​. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.​

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Sprachnachweise

Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.


Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER); Der Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8 durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein mindestens die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.

Der Sprachnachweis wird nicht bei der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer  Studienplatzzusage bei der Immatrikulation/Einschreibung an der Hochschule.

Prüfungsordnung

Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur finden Sie h​​i​er​. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.



​​​​Veranstaltungsreihe der Zentralen Studienberatung „Möge die ZSB mit dir sein

Neue Termine

Führung dürch den Fachbereich und Vorstellung des Studiums am 14. Januar 2025, jetzt anmelden!​

Bei Rückfragen oder Themenwünschen wenden Sie sich bitte an 
studienberatung@hs-duesseldorf.de​​

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​​​​​​ Im Überblic​k

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​​​Zentrale Information​en

– zum Studienstart auf der Ersti-Seite​

–​Flyer zu​m​ Downl​​oad [.pdf]​​

English Flyer V​​ersion [.pdf]​

Informationen zum Eignu​ngstest​ [.pdf]​


Beratung und Kontakt

– Zentrale St​udienberatung
Bei Fragen rund um die Studienwahl, die Studienbewerbung, Zugangsvoraussetzungen und Fristen steht Ihnen die Z​​SB gerne zur Verfügung.
studienberatung@hs-duesseldorf.de​

– Studentische Hotline der HSD:
+49 211 4351-5555


Internationale Bewerber*innen​
Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für Bewerber*innen mit ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlüssen finden Sie hier​​.


– Beratung im Fachbereich Architektur

– Weitere Beratungsangebote der HSD​