Bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit des Vorpraktikums wenden Sie sich bitte an unser Studienbüro.
Formale Voraussetzungen:
Das Vorpraktikum umfasst eine Vollzeittätigkeit (100 %) für die Dauer von sechs Wochen. Eine, in Ausnahmefällen mögliche, Teilzeittätigkeit muss mindestens eine Arbeitszeit von 50 % d. h.19,5 h umfassen. Die Dauer des Praktikums verlängert sich hierbei entsprechend.
Die Praktikumszeit kann höchstens einmal geteilt und in höchstens zwei verschiedenen Einrichtungen absolviert werden.
Das Praktikum gilt als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung über den Abschluss der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Sozialpädagogik/Sozialarbeit erworben wurde.
Einschlägige Ausbildungs-und Berufstätigkeiten (auch Zivildienstzeiten oder Freiwilligenzeiten, z. B. im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes) sowie Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, können nach Prüfung des Einzelfalles ebenfalls angerechnet werden, sofern sie
- in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden,
- der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Kindheits- und Familienpädagogik lag,
- die Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 50 % der regulären Wochenarbeitszeit ausgeübt wurde,
- nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss absolviert wurden.
Der Nachweis über das Vorpraktikum muss Auskunft gebenüber: den Träger und die Art der Praxiseinrichtung; die Dauer des Praktikums und die Wochenarbeitszeit sowie den Tätigkeitsbereich und -schwerpunkt des Praktikums. Der Nachweis sollte für den weiteren Studienverlauf aufbewahrt werden.
Nicht anerkannt werden unter anderem:
- Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Pflege, eine Tätigkeit als „AuPair“, Tätigkeiten in rein privatwirtschaftlichen Angeboten der Hausaufgaben-/ Nachhilfe, rein schulische Ausbildungen sowie eine Übernahme von Erziehungsaufgaben im privaten Bereich (z. B.als Vater oder Mutter eigener Kinder).
- Tätigkeiten, die mit weniger als 50 % der regulären Wochenarbeitszeit absolviert wurden, können nicht anerkannt werden, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Tätigkeit über einen längeren Zeitraum nachgegangen wurde.
Alle Informationen finden Sie hier
Checkliste_Vorpraktikum_PKF.pdf