Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Kindheits­pädagogik und Familien­bildung

​​​​Zugangsvorausetzungen

​Hochschulzugangsbere​chtigung

Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie​ hier​. Zudem ist der Zugang mit beruflicher Qualifikation möglich.


Vorpraktikum

​Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum von 6 Wochen​ Dauer (Vollzeit) bzw. in Ausnahmefällen ein Teilzeitpraktikum von 12 Wochen (Wochenarbeitszeit mindestens 50 %) nachzuweisen. Das Praktikum muss im Tätigkeitsbereich der Kindheitspädagogik bzw. der Familienbildung erbracht werden. (Kinder im Alter 0 - 14 Jahre) Der Nachweis muss zur Einschreibung (spätestens zum 30.09. des Jahres) vorliegen.

Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.

Ausführliche Informationen zum Vorpraktikum finden Sie hier (anklicken).

Bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit des Vorpraktikums wenden Sie sich bitte an unser Studienbüro.​

Formale Voraussetzungen:

Das Vorpraktikum umfasst eine Vollzeittätigkeit (100 %) für die Dauer von sechs Wochen. Eine, in Ausnahmefällen mögliche, Teilzeittätigkeit muss mindestens eine Arbeitszeit von 50 % d. h.19,5 h umfassen. Die Dauer des Praktikums verlängert sich hierbei entsprechend. 

Die Praktikumszeit kann höchstens einmal geteilt und in höchstens zwei verschiedenen Einrichtungen absolviert werden.
Das Praktikum gilt als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung über den Abschluss der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Sozialpädagogik/Sozialarbeit erworben wurde.

Einschlägige Ausbildungs-und Berufstätigkeiten (auch Zivildienstzeiten oder Freiwilligenzeiten, z. B. im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes) sowie Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, können nach Prüfung des Einzelfalles ebenfalls angerechnet werden, sofern sie

  • in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden,
  • der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Kindheits- und Familienpädagogik lag,
  • die Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 50 ​% der regulären Wochenarbeitszeit ausgeübt wurde,
  • nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss absolviert wurden.
Der Nachweis über das Vorpraktikum muss Auskunft gebenüber: den Träger und die Art der Praxiseinrichtung; die Dauer des Praktikums und die Wochenarbeitszeit sowie den Tätigkeitsbereich und -schwerpunkt des Praktikums. Der Nachweis sollte für den weiteren Studienverlauf aufbewahrt werden.

Nicht anerkannt werden unter anderem:

  • Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Pflege, eine Tätigkeit als „AuPair“, Tätigkeiten in rein privatwirtschaftlichen Angeboten der Hausaufgaben-/ Nachhilfe, rein schulische Ausbildungen sowie eine Übernahme von Erziehungsaufgaben im privaten Bereich (z. B.als Vater oder Mutter eigener Kinder).
  • Tätigkeiten, die mit weniger als 50 % der regulären Wochenarbeitszeit absolviert wurden, können nicht anerkannt werden, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Tätigkeit über einen längeren Zeitraum nachgegangen wurde.
Alle Informationen finden Sie hier Checkliste_Vorpraktikum_PKF.pdf​

+

​​​Sprachnachweise

Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Nähere Infos zum Deutschnachweis


Prüfungsordnung

Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Sozial- & Kulturwissenschaften finden Sie h​ie​​r. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.


​​​​Veranstaltungsreihe der Zentralen Studienberatung „Möge die ZSB mit dir sein

Neue Termine

Bei Rückfragen oder Themenwünschen wenden Sie sich bitte an 
studienberatung@h​s-duesseldorf.de​​



​​​​​​ Im Überblic​k

​​

​​​Zentrale Information​en

– zum Studienstart auf der Ersti-Seite​

–​​Flyer zu​m​ Downl​oad [.pdf]​

–​​​ English Flyer V​ersion [.pdf]​


Beratung und Kontakt

Zentrale Studienberatung
Bei Fragen rund um die Studienwa​hl, die Studienbewerbung, Zugangsvoraussetzunge​n und Fristen steht Ihnen die Z​​SB gerne zur Verfügung.
studienberatung@hs-duesseldorf.de​

Studentische Hotline der HSD
+49 211 4351-5555


Internationale Bewerber*innen​
Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für Bewerber*innen mit ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlüssen finden Sie hier​​.


Beratung im Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften​

– Weitere Beratungsangebote der HSD​

​​​