Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Sozial­arbeit/Sozial­pädagogik

​​​​Zugangsvorausetzungen

​Hochschulzugangsbere​chtigung

Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie​ hier​. Zudem ist der Zugang mit beruflicher Qualifikation möglich.


Persönliche Voraussetzungen

Studieninteressierte sollten Interesse am Thema Erziehung und die Fähigkeit zu abstraktem und konzeptionellem Denken, die Befähigung zur eigenständigen Arbeitsplanung, ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft sowie Selbstdisziplin und Zielorientierung mitbringen.


Sprachnachweise

Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
(Nähere Infos zum Deutschnachweis)


Vorpraktikum 

Ein 6-wöchiges Vorpraktikum in Vollzeit im sozialpflegerischen und/oder betreuerischen Bereich stellt eine Zugangsvoraussetzung dar. Alternativ kann das Praktikum auch in Teilzeit bei einer Arbeitszeit von mindestens 50 % der regelmäßigen Vollzeit-Arbeitszeit in der Einrichtung erbracht werden, die Gesamtlaufzeit verlängert sich entsprechend. Der Nachweis muss zur Einschreibung (spätestens zum 30.09. des Jahres) vorliegen.​

Ausführliche Informationen zum Vorpraktikum finden Sie hier (anklicken).

Als Praktikum werden beispielsweise Tätigkeiten in den folgenden Bereichen anerkannt: Jugendeinrichtungen, institutionalisierte Kinderbetreuung, Behindertenwerkstätten etc. Einschlägige Berufstätigkeiten oder praktische Tätigkeiten während einer schulischen Berufsausbildung können ggf. angerechnet werden.

Das Praktikum muss folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Einsicht in die Aufgabengebiete der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; vertiefendes Kennenlernen mindestens eines Arbeitsfeldes
  • K​ennenlernen von Organisation und Funktion der Praktikumsstelle
  • Kennenlernen von Mitteln und Methoden der Arbeit durch Übernahme kleiner Teilaufgaben aus dem jeweiligen Praxisfeld, dazu sollten auch Verwaltungsaufgaben gehören
  • Teilnahme an Dienst- und Arbeitsbesprechungen der Praxisstelle
Es kann in allen Einrichtungen von Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, bei Einrichtungen der Kirche und bei Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden, sofern gesichert ist, dass die überwiegende Tätigkeit in der Sozialen Arbeit liegt.

Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten (auch Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten) werden auf die Praktika angerechnet. Abgeleistete Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, werden ebenfalls auf die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen angerechnet, wenn sie in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden. Tätigkeiten, die mit weniger als 50 % der regulären Wochenarbeitszeit absolviert wurden, können nicht anerkannt werden, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Tätigkeit über einen längeren Zeitraum nachgegangen wurde.

Immer wieder sind Studieninteressierte verunsichert, welche Tätigkeiten einschlägig im Sinne des Vorpraktikums sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Ihnen hier Beispiele von Tätigkeiten nennen, die wir nicht als Vorpraktikum anerkennen:

  • Lehrtätigkeiten (z. B. Englischunterricht im Ausland) und Nachhilfe
  • Pflegerische Tätigkeiten (z. B. Pflegepraktika im Krankenhaus)
  • Erziehungszeiten
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Speisenzubereitung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe)
  • Fahrdienste (z. B. Krankentransporte)
  • Übersetzungstätigkeiten (z. B. in der Flüchtlingsarbeit)
  • Medizinische Versorgung (z. B. Rettungssanitäter/Unfallhilfe)
Sollten Sie im Rahmen Ihrer praktischen Tätigkeiten teilweise diese Aufgaben übernommen haben, ist dies kein Problem. Sollten Sie jedoch überwiegend oder gar ausschließlich diese Aufgaben übernommen haben, kann die praktische Tätigkeit nicht angerechnet werden!

Der Nachweis muss zur Einschreibung (spätestens zum 30.09. des Jahres) vorliegen.​

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Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter 
hs-duesseldorf.de/vorpraktikum​​. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.


Prüfungsordnung

Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften​ finden Sie hi​er​. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.


​​​​Veranstaltungsreihe der Zentralen Studienberatung „Möge die ZSB mit dir sein

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Bei Rückfragen oder Themenwünschen wenden Sie sich bitte an 
stud​ienberatung@hs-duesseldorf.de​​

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Beratung und Kontakt

Zentrale Studienberatung
Bei Fragen rund um die Studienwa​hl, die Studienbewerbung, Zugangsvoraussetzunge​n und Fristen steht Ihnen die Z​​SB gerne zur Verfügung.
studienberatung@hs-duesseldorf.de​

– Studentische Hotline der HSD
+49 211 4351-5555


– Internationale Bewerber*innen​
Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für Bewerber*innen mit ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlüssen finden Sie hier​​.


– Beratung im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
​Studiengangskoordination
Telefon: 0211 4351 2614
sasp.soz-kult@hs-duesseldorf.d​e​​

Dekanat Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Telefon: 0211 4351-2600

–​ Weitere Beratungsangebote der HSD​​​