Während der Sommermonate bin ich einige Zeit im Urlaub. Geht mein Studienplatz dann verloren?
Falls Sie während eines laufenden Bewerbungsverfahrens nicht durchgehend erreichbar sind (z. B. Abwesenheit durch Urlaub, Auslandspraktika o. ä.), können Sie sich auch dann einfach aus dem Ausland online immatrikulieren. Optimal wäre, wenn Sie auch Ihre Zeugnisse in digitaler Form mit sich haben, damit Sie sie für die Immatrikulation hochladen.
Andernfalls können Sie eine Person Ihres Vertrauens bitten, die online-Immatrikulation für Sie durchzuführen. Die HSD braucht in diesem Fall aber keine schriftliche Vollmacht.
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Wie werden die Studienplätze vergeben?
Die Hochschule Düsseldorf vergibt in der Regel 20% der Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs nach dem Grad der Qualifikation (Abiturnote oder Note der Fachhochschulreife) und 80% der Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation plus Wartezeit bis zu 7 Semester. Erläuterungen zum Thema "NC & Wartesemester" sowie die aktuellen NC-Werte aus dem laufenden Verfahren finden Sie hier.
Hinweise zu Kriterien der Studienplatzvergabe der Masterstudiengänge finden Sie auf der jeweilgen Studiengangsseite unter "Voraussetzungen und Bewerbung": hs-duesseldorf.de/studienangebot
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Habe ich noch eine Chance auf einen Studienplatz, auch wenn ich einen Ablehnungsbescheid erhalten habe?
Wenn Sie für einen Studiengang, der über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) abgewickelt wird, einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, heißt es, dass für Sie kein Zulassungsangebot möglich war.
Wenn Sie für keine Ihrer Bewerbungen ein Zulassungsangebot bekommen haben, können Sie noch am Koordnierten Nachrücken teilnehmen. Eine Teilnahme am Koordinierten Nachrücken erfolgt nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich über Hochschulstart von Ihnen bestätigt werden. Wenn Sie noch gar keine Bewerbung über DoSV abgegeben hatten, können Sie sich im Rahmen vom Koordinierten Nachrücken komplett neu bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Für alle anderen (nicht DoSV) zulassungsbeschränkten Bachelor- und Master-Studiengänge gilt Folgendes: Die Hochschule Düsseldorf versendet Ablehnungsbescheide grundsätzlich nach Ablauf des Hauptverfahrens. Falls jedoch einige Bewerber*innen nach der Zulassung ihren Studienplatz nicht annehmen, können im Nachrückverfahren weitere Studienplätze vergeben werden. Jede Bewerbung, die aus Kapazitätsgründen abgelehnt wurde, nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich oder möglich. Die Nachrückverfahren schließen sich an die Termine im Hauptverfahren an. Sobald die Immatrikulationsphase im Hauptverfahren abgeschlossen ist und die eingegangenen Immatrikulationsunterlagen geprüft wurden, beginnen die Nachrückverfahren. Falls Sie im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten, werden Sie von der Hochschule Düsseldorf schnellst möglich benachrichtigt.
Für zulassungsfreie Studiengänge kann man nur abgelehnt werden, wenn man die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall wird man grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden können.
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Nehme ich automatisch am Nachrückverfahren teil?
Falls Studienbewerber*innen in einem zulassungsbeschränkten Studiengang, der nicht im Dialogorientierten Serviceverfahren vergeben wird, ihren Studienplatz nicht annehmen, werden diese Studienplätze im Nachrückverfahren an weitere Studienbewerber*innen vergeben. Sie müssen sich nicht auf eine Warteliste setzen lassen oder für ein Nachrückverfahren anmelden, sondern Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Sofern Sie im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten, werden Sie von der Hochschule Düsseldorf schnellstmöglich benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass für Studiengänge, deren Plätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden, keine klassischen Nachrückverfahren durchgeführt werden. Hier findet nach der Koordinierungsphase die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Bewerber*innen, die in der Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben, können ihren Wunsch zur Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für einzelne Studienangebote erklären, für die sie sich beworben und die Bewerbung nicht zurückgezogen haben. Die noch verbliebenen Plätze werden anhand der aus der Koordinierungsphase vorliegenden Ranglisten vergeben. Mehr Informationen zu DoSV finden Sie auf unserer Checkliste.
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Wie erfahre ich, ob ich zugelassen oder abgelehnt wurde?
Sie erhalten nach dem Zulassungsverfahren eine E-Mail als Hinweis, dass ein Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid in Ihrem Posteingang im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus der Hochschule Düsseldorf bereit liegt.
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Was bedeutet mein Ranglistenplatz beim DoSV?
Wenn Sie sich anschauen möchten, auf welchem Platz Sie in der Rangliste der Bewerber*innen derzeit stehen, können Sie diese Information in Ihrem Account auf hochschulstart.de einsehen.
Die freigegebenen Ranglisten können Sie in Ihrem DoSV-Nutzerkonto einsehen. Neben dem eigenen Rang auf der jeweiligen Rangliste wird auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze angezeigt und wie viele Bewerber*innen schon vor Ihnen ausgeschieden sind. So können Sie abschätzen, wieviel Plätze Sie von einer Zulassung entfernt sind.
Allerdings kann dabei keine Aussage darüber getroffen werden, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie tatsächlich noch in den zulassungsfähigen Bereich nachrücken. Hier finden Sie zwei exemplarische Ranglistendetail-Übersichten inklusive Erläuterungen vor.
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Was muss ich machen, nachdem ich einen Zulassungsbescheid bekommen habe?
Nach Ihrer Zulassung zu einem Studienplatz können Sie den Studienplatz annehmen und sich an der Hochschule Düsseldorf einschreiben/immatrikulieren. Zunächst führen Sie die Online-Immatrikulation
im HSD eCampus durch. Danach laden Sie im Dokumentenupload die erforderlichen Nachweise zur Einschreibung hoch. Mit Ihrem Zulassungsbescheid, der für Sie im HSD eCampus unter Posteingang
hinterlegt wird, werden Ihnen alle notwendigen Informationen zur Einschreibung bereitgestellt. Bitte achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist. Alle Fristen sind Ausschlussfristen.
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Bis wann bleibt mein Zulassungsangebot beim DoSV bestehen?
Die Antwort auf diese Frage ist etwas komplex und hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel, wie viele Bewerbungen Sie bei Hochschulstart haben und wie sie priorisiert sind. Bitte lesen Sie sich in unsere DoSV-Checkliste ein, dort wird alles gut erklärt.
Sie haben grundsätzlich bis zum Ende der Koordinierungsphase die Möglichkeit, ein vorliegendes Angebot aktiv anzunehmen. Nehmen Sie ein Angebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen.
Wird Ihnen in dieser Phase ein Angebot ausgesprochen, kann dieses ab dem Zeitpunkt an welchem die Koordinierungsregeln greifen, durch ein höher priorisiertes Angebot ersetzt werden. Etwaige frühere Angebote mit niedrigerer Priorität entfallen. Sie können dieses Angebot aktiv mit den oben erwähnten Konsequenzen annehmen. Sofern Sie allerdings nicht reagieren, wird das am Ende des Verfahrens vorliegende Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, erhalten Sie eine automatische Zulassung, auch wenn das Ende der Koordinierungsphase noch nicht erreicht ist. Bitte achten Sie daher zwingend in der Koordinierungsphase auf Ihre E-Mails und Ihren Status im Portal, damit Ihnen keine möglichen Fristen entgehen.
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Der Status meiner Bewerbung im DoSV lautet "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich", was bedeutet das?
Das bedeutet, wir haben alle Angebote gemäß der Kapazität vergeben und Sie müssen warten, ob im Laufe des Verfahrens Plätze frei werden, die von anderen Bewerbern*innen abgelehnt wurden. Es ist ein laufendes Verfahren, jederzeit kann sich am Status noch etwas verändern. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise in unserer DoSV-Checkliste sowie die aktuellen Auswahlgrenzen der Hochschule Düsseldorf, die während des Vergabeverfahrens hier verlinkt sind.
Alle Zulassungsstatus beim DoSV werden hier erklärt.
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Muss ich etwas tun, um Wartesemester zu sammeln?
Ein Eintrag in einer Warteliste ist nicht notwendig, aber auch nicht möglich. Die Wartezeit beginnt automatisch nach dem Erwerb der vollen Hochschulreife/der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur oder vollständigen Fachhochschulreife). Ab diesem Zeitpunkt ist jedes volle Halbjahr, in dem Sie nicht an einer deutschen Hochschule als Studierende*r eingeschrieben waren, automatisch ein Wartesemester. Vorherige Studienzeiten an anderen deutschen Hochschulen (privat und staatlich anerkannt) werden von der Wartezeit abgezogen. Weitere Informationen zu NC & Wartesemester finden Sie hier.
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Wann startet das Studium?
Das Wintersemester beginnt offiziell immer bereits am 1. September und das Sommersemester am 1. März.
Der Semesterbeginn ist vom Start der Vorlesungszeit – also dem tatsächlichen Start des Studiums – zu unterscheiden. Die Vorlesungszeit wird den Hochschulen in NRW vom zuständigen Ministerium vorgegeben und variiert von Semester zu Semester. Die Vorlesungszeiten der kommenden Semester finden Sie hier.
Das Studium für alle Erstsemesterstudierenden startet mit einer feierlichen Erstsemesterbegrüßung. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Die einzelnen Fachbereiche der Hochschule Düsseldorf organisieren für ihre Studienanfänger*innen zu Beginn des Studiums eine Einführungswoche, die den Einstieg ins Studium erleichtern soll. Während der Einführungswoche werden Ihnen alle notwendigen Informationen zum Einstieg ins Studium einschließlich Prüfungen, Praktika und Stundenplanerstellung vermittelt. Mehr Informationen dazu finden Sie zu gegebener Zeit auf der Ersti-Seite.
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Gibt es wichtige Vorkurse, die ich vor dem Studium besuchen sollte?
Das hängt vom jeweiligen Studiengang ab. Einige Studiengänge bieten zum Beispiel Vorkurse in Mathematik an. Eine Teilnahme ist zu empfehlen. Informationen zu Vorkursen in verschiedenen Studiengängen finden Sie auf der Ersti-Seite und auf den Seiten des entsprechenden Fachbereichs.
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Was muss ich tun, wenn ich mich nicht mehr im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus einloggen kann?
Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Bitte wenden Sie sich daher per Mail an servicedesk@hs-duesseldorf.de. Die Mitarbeiter*innen der Campus IT werden sich dann in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Ich habe über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) nun einen Studienplatz angeboten bekommen. Muss ich nun etwas tun oder kann ich einfach abwarten?
Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können das Angebot aktiv annehmen; in diesem Fall scheiden alle weiteren Bewerbungen aus dem Verfahren aus und das Verfahren ist beendet; Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
- Sie können das Angebot behalten und abwarten, ob bessere Angebote eintreffen; höher priorisierte Angebote ersetzen dabei automatisch das bisherige Angebot.
- Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, erhalten Sie eine automatische Zulassung und den Zulassungsbescheid; Sie müssen sich innerhalb der dort angegebenen Frist an der Hochschule Düsseldorf einschreiben.
Unsere DoSV-Checkliste legt Ihnen noch einmal alle wichtigen Informationen kurz und knapp dar, bitte lesen Sie sie aufmerksam durch.
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Ich möchte mich für einen Studiengang einschreiben/immatrikulieren. Was muss ich alles mitbringen?
Eine Beispielliste mit Unterlagen finden Sie auf der Seite zum Bewerbungsablauf.
Bitte schauen Sie sich ansonsten Ihren Zulassungsbescheid und Immatrikulationsunterlagen genau an. Diese Dokumente enthalten alle wichtigen Informationen bezüglich der Immatrikulation.
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Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie / eine Beglaubigung?
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung über die Echtheit z.B. der Fotokopie eines Zeugnisses.
Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Akzeptiert werden auch Beglaubigungen von Notaren und öffentlich-rechtliche organisierten Kirchen.
An der Hochschule Düsseldorf werden zu Einschreibungszwecken auch Beglaubigungen vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule Düsseldorf anerkannt. Informationen zu diesem Service des AStA finden Sie hier. Beglaubigungen von fremden AStAs werden nicht anerkannt! Beachten Sie bei Bewerbungen über uni assist, dass AStA-Beglaubigungen dort nicht anerkannt werden können.
Nicht anerkannt werden auch Beglaubigungen von: Rechtsanwält*innen, Vereinen, Wirtschaftsprüfern*innen, Buchprüfern*innen, Sachverständigen, Gutachtern*innen, Übersetzern*innen (mit Ausnahme der eigenen Übersetzungen) etc.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens folgende Aspekte berücksichtigen: Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.
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Kann ich meine Bewerbungsunterlagen zurückbekommen?
Eingereichte Unterlagen können grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Die Einschreibung erfolgt digital. Die Hochschule Düsseldorf behält sich vor, Nachweise, die zur Einschreibung erforderlich sind, im Rahmen von Stichprobenprüfungen als beglaubigte Kopie nachzufordern.
Die Unterlagen verbleiben an der Hochschule und werden nach Abschluss des Verfahrens datenschutzkonform vernichtet. Reichen Sie daher keine Unterlagen im Original ein, sondern nur beglaubigte Kopien.
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